Scheidungen, Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen
Scheidung, Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen Entscheidungen, durch die im Ausland eine Ehe für nichtig erklärt, aufgehoben oder geschieden wurde, werden für den deutschen Rechtsbereich nur dann anerkannt, wenn die Landesjustizverwaltung festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Ausgenommen hiervon sind Entscheidungen, die von einem Gericht oder…