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Bekanntmachungen nach Baugesetzbuch

4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Pirna - Dohma Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

Durch das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge als höhere Verwaltungsbehörde ist mit Bescheid vom 01.03.2024 die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Pirna – Dohma genehmigt worden. Mit der Genehmigung war eine redaktionelle Auflage verbunden, welcher der Stadtrat von Pirna und der Gemeinschaftsausschuss Pirna / Dohma am 14.05.2024 und 21.05.2024 beigetreten sind.