Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten
Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten Familien mit mindestens 7 lebenden Kindern (einschließlich Patenkind), die im Haushalt leben, können eine Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten beantragen. Die Kinder müssen von denselben Eltern, demselben Vater oder derselben Mutter abstammen (Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt). Ein eventuelles Patenkind muss Deutsche(r) im Sinne des…