Hauptlogo

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung

Maßnahmen im EFRE-Gebiet „Sonnenstein“ – Förderperiode 2021 – 2027

Die europäische Kohäsionspolitik begleitet den Freistaat Sachsen seit Anfang der 1990er Jahre und leistet seit jeher einen wichtigen Beitrag insbesondere zur Stärkung von Wirtschaft und Forschung, aber auch des wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhaltes im Land. Durch verschiedene Maßnahmen und Förderansätze ist es gelungen, den Konvergenzprozess zu beschleunigen, um dem Ziel gleichwertiger Lebensbedingungen für die Bürger näherzukommen und einen Beitrag zur europäischen Gemeinschaft zu leisten.

Obwohl Sachsen in vielen Bereichen gute Entwicklungen verzeichnen konnte, gibt es nach wie vor Herausforderungen, welche im nächsten Jahrzehnt auf den Freistaat zukommen werden. Die Wachstumsraten des Bruttoinlandsproduktes waren in den vergangenen Jahren nicht hoch genug, um den Konvergenzprozess signifikant voranzutreiben. Der Abstand zu den führenden westdeutschen Regionen baut sich nur langsam und in kleinen Schritten ab.

Beim neuen Programm des EFRE für die Förderperiode 2021 - 2027 wird auf bewährte und neue Förderansätze gesetzt. Bestehende leistungsfähige Strukturen sollen ausgebaut und gefestigt werden, zudem soll der EFRE ein wichtiger Impulsgeber für neue Entwicklungsansätze sein. Dabei ergeben sich für den Freistaat Sachsen vier Themenfelder: Forschung und Entwicklung, Stärkung der kleinen und mittelständigen Unternehmen (KMU), die Umsetzung nachhaltiger Klimapolitik in den sächsischen Regionen und die Aufwertung benachteiligter städtischer Gebiete.

Gefördert werden sächsische Städte mit mindestens 5.000 Einwohnern im Rahmen einer Gebietsförderung bei der Entwicklung von benachteiligten Stadtquartieren, um so die örtlich sehr unterschiedlichen Problemlagen effektiv angehen zu können. Dabei konzentriert sich die Förderrichtlinie auf folgende Schwerpunkte: Investive Vorhaben, die der Verringerung des CO2-Ausstoßes und Verbesserung der Stadtökologie dienen, sowie investive und nicht-investive Vorhaben, die der wirtschaftlichen und sozialen Belebung der geförderten Städte und Stadtquartiere dienen und deren Lebensqualität für die Einwohner erhöhen.

Der Fördersatz beläuft sich auf 75% der förderfähigen Kosten.

Die Einreichung des Antrages mit dem zu Grunde liegenden gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes (GIHK) bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank war der 31.03.2023.
Die Stadt Pirna erhielt ihren Zuwendungsbescheid und damit die Bestätigung zur Aufnahme in Förderperiode am 13.09.2023.

Aktuelle Ausschreibungen und Bekanntmachungen

Die Stadt Pirna beabsichtigt im Rahmen der Förderrichtlinie Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE verschiedene Maßnahmen im Zeitraum 2024 bis 2027 umzusetzen. Auf dieser Seite werden alle die Vergaben angekündigt, für die eine separate Prüfung der Binnenmarktrelevanz erfolgen muss.

Aktuell gibt es keine Ausschreibungen.