Ziele und Ergebnisse des Breitbandausbaus

Mit der „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung“ hat die Bunderegierung 2015 das Ziel ihrer Breitbandstrategie festgehalten: Es wird „… eine flächendeckende Versorgung des Landes mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und damit den schnellen Aufbau von Netzen der nächsten Generation… “ angestrebt. Um diesem Ziel näher zu kommen, werden Fördermaßnahmen dort ergriffen, wo der Markt dies in naher Zukunft nicht realisieren wird.

Vom 22.10.2015 bis zum 25.04.2021 konnten über die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die sogenannten „Weiße Flecken“ gefördert mit schnelleren Internetanschlüssen ausgebaut werden. Das sind Adresspunkte, an welchen kein Telekommunikationsunternehmen eine Internetverbindung von mind. 30 Mbit/s bereitstellt. 

Die Beantragung und Erlangung dieser Mittel unterlag Rahmenbedingungen, die vom Bund und vom Land Sachsen in den Förderrichtlinien festgelegt wurden.

Grundvoraussetzung war die Erarbeitung einer Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse (BuVA) mit der Festlegung von unterversorgten Gebieten. Für die Erarbeitung der erneuten BuVA konnten entsprechend der Bundesförderrichtlinie Planungs- und Beratungsleistungen beantragt werden. Diese wurden zu 100 %, jedoch max. mit 50.000 €, gefördert. Der entsprechende Fördermittelantrag wurde durch die Stadtverwaltung Pirna im November 2016 gestellt und mit Bescheid vom 30.03.2017 bewilligt. Mit Vorlage dieses Bescheides erfolgte durch den Stadtrat Anfang 2017 der Beschluss zur Vergabe der Planungs- und Beratungsleistungen zum Ausbau eines Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes in der Stadt Pirna. Im Rahmen dessen erfolgte die Durchführung eines Markterkundungsverfahren, auf dessen Grundlage die Identifikation der unterversorgten Gebiete erfolgte. Für das gesamte Stadtgebiet wurden 886 Haushalte, 108 Gewerbebetriebe, 2 Krankenhäuser und 23 Schulen mit einer Internetverbindung unter 30 Mbit/s als unterversorgt ermittelt. Diese Adressen werden als „weiße Flecken“ bezeichnet und sind in der Karte dargestellt. Ziel ist es, die bereits identifizierten sogenannten „weißen Flecken“ künftig mit einer Downloadrate von mindestens 1 Gigabit/s zu erschließen.

Mit Beschluss vom 12.12.2017 (BVL-17/0759-61.1) hat der Stadtrat sich zum flächendeckenden Ausbau der unterversorgten Gebiete bekannt. Weiterhin wurde der Ausbau aller förderfähigen Schulen mit sogenannten Gigabit-Anschlüssen beschlossen. Mit diesem Beschluss hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt Fördermittel gemäß der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung zu beantragen.

Durch die Bundestagswahl 2017 und der damit verbundenen Regierungsbildung sowie der Anpassung der Bundesförderrichtlinie konnte erst zum 01.08.2018 die eigentliche Antragstellung beim Bund erfolgen.

Die Stadt Pirna hat mit Bescheid vom 05.10.2018 den vorläufigen Fördermittelbescheid zur Unterstützung des Breitbandausbaus in den unterversorgten Bereichen der Stadt Pirna erhalten.

Durch das damalige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde der Stadt Pirna als einer der ersten sächsischen Kommunen nach der geänderten Förderrichtlinie eine Projektförderung von vorläufig über 6 Millionen Euro (6.004.178 €) durch den Bund bewilligt. Das entspricht einer 60 %-Förderung der geschätzten Gesamtkosten. Ergänzend erfolgte durch den Freistaat Sachsen im Dezember 2018 die Bewilligung der Kofinanzierung zum geförderten Breitbandausbau. Dies entspricht 30 % der Gesamtkosten. Zusätzlich zu dieser Förderung hat der Freistaat Sachsen die Übernahme des 10-prozentigen Eigenanteils der Kommunen in Aussicht gestellt. Perspektivisch ist von einer 100-prozentigen Förderung der Maßnahme auszugehen.

Mit der Übergabe der Fördermittelbescheide wurde die Stadt Pirna an hohe Anforderungen im Rahmen der Umsetzung aus dem Bescheid gebunden.

Laut vorläufigem Zuwendungsbescheid muss 18 Monate nach Erhalt des Fördermittelbescheides mit dem Ausbau begonnen werden. Der Fördermittelbescheid schreibt die Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zwingend vor.

Am 10.05.2019 wurde die Veröffentlichung der Bekanntmachung der europaweiten Ausschreibung mit einem Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Im Rahmen dieses europaweiten Ausschreibungsverfahrens haben sich 5 Telekommunikationsanbieter für den Ausbau und den Betrieb des Breitbandnetzes in den Ortsteilen beworben, von denen 3 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden konnten. Die Ausschreibungsfrist endet am 27.09.2019

In dem Verfahren zur Vergabe des Auftrages „Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes“ wurde am 30.03.2020 der Zuschlag an die Vodafone GmbH erteilt. Parallel dazu hat die Verwaltung den Antrag auf Erteilung des Bescheides über eine Zuwendung in abschließender Höhe beim Projektträger ateneKOM eingereicht und mit Datum 24.08.2020 bewilligt bekommen. Damit übernimmt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 60 % der Gesamtkosten. Weitere 30 % der Kosten werden mit Steuermitteln des Freistaates Sachsen auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts mitfinanziert. Die Förderung soll durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und den Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, erfolgen. Die Wirtschaftlichkeitslücke zum Zeitpunkt des endgültigen Bescheides (2020) des zu beauftragenden Unternehmens beläuft sich auf 7.294.050,02 €.

Am 01.09.2020 gab es auf dem Gelände der Grundschule Neundorf den ersten Spatenstich als symbolischen Baustart und Einleitung der Vorvermarktungsphase der Vodafone GmbH. Ob die eigene Adresse als unterversorgt gilt und vom Ausbau profitiert lässt sich auf der Internetseite von Vodafone ganz leicht prüfen.

Parallel zu den vorbereitenden Maßnahmen erhielt die Große Kreisstadt Pirna einen endgültigen Förderbescheid in Höhe von rund 4,3 Mio. € vom Bund. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Gesamtmaßnahmen mit bereits bewilligten Mitteln in Höhe von 2,1 Mio. €.

Im Zuge der Erarbeitung der ersten Trassenplanungen stellten sich diverse Korrekturen in der Adressliste heraus. Um sicherzustellen, dass auch alle als unterversorgt geltenden Adressen ausgebaut werden, gab es diverse Korrekturen, welche zur Einreichung eines Aufstockungsantrag beim Bund zu stellen, welcher im Juni 2021 positiv beschieden wurde. Der Großen Kreisstadt Pirna wurde die bereits bewilligte Zuwendung von rund 4,3 Mio. € auf nun rund 5 Mio. € aufgestockt. Die notwendige Erhöhung der Kofinanzierung zur Unterstützung der Gesamtmaßnahme wurde durch den Freistaat Sachsen bewilligt.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat mit Stand 26.04.2021 die Neuauflage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ veröffentlicht. Mit dieser Richtlinie wurde die bisher geltende Aufgreifschwelle für die Gigabit-Förderung auf 100 Megabit pro Sekunde erhöht. Für bestimmte sozio-ökonomische Schwerpunkte, wie z. B. Schulen, Gebäude lokaler Behörden, Krankenhäuser, Stadien, Bahnhöfe, Häfen sowie kleine und mittelständige Unternehmen, ist eine Förderung selbst dann möglich, wenn diese bereits oberhalb der Aufgreifschwelle liegen.

Für die Stadt Pirna bestand entsprechend dieser Förderrichtlinien im Jahr 2022 die Möglichkeit, mittels eines Änderungsantrags ein Upgrade zur Hinzunahme von „grauen Flecken“ bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu beantragen. Dabei sollten solche „graue Flecken“ hinzugenommen werden, die mit dem bisher geplanten Ausbau zusammen Synergien im Projekt schaffen.

 In Abstimmung mit dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, der Vodafone GmbH und dem Projektträger wurden aufgrund der ermittelten Ergebnisse aus dem Markterkundungsverfahren für die Grauen Flecken im Landkreis für das südliche Stadtgebiet zusätzliche 79 Adresspunkte ermittelt und bewilligt.

Unter allen vorgenannten Abstimmungs- und Prüfvorgaben wurde durch die Vodafone GmbH der Stadt Pirna ein Nachtragsangebot zur Einreichung eines Änderungsantrags zur Hinzunahme der Grauen-Flecken-Förderung beim Bund eingereicht. Mit Vorliegen dieses Nachtragsangebotes erhöht sich die ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke auf 9.560.277,01 €. Dies bedeutet eine Steigerung von 1.221.530,40 € im Vergleich zu der derzeit vom Fördermittelgeber bewilligten Wirtschaftlichkeitslücke. Im September 2023 wurde durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und im Oktober 2023 durch den Freistaat Sachsen die Hinzunahme der zusätzlichen Hellgrauen Flecken bewilligt.

Glasfaser-Ausbau kurz vor der Fertigstellung

Bereits seit Ende 2020 bemüht sich die Stadt Pirna gemeinsam mit der Vodafone GmbH um den Glasfaserausbau aller unterversorgten Adressen im gesamten Stadtgebiet. Im Jahr 2021 begannen die eigentlichen Tiefbauarbeiten, die sich jedoch immer wieder verzögerten.

Die Ursachen hierfür liegen vor allem darin, dass sich das von Vodafone beauftragte Planungsbüro, das für die Gesamtplanung des Glasfaserprojektes im gesamten Projektgebiet Pirna zuständig war, vom Projekt zurückgezogen hat. Die daraus resultierenden Probleme bei der vollständigen Neuplanung des Glasfasernetzes führten zu erheblichem Zeitverzug.

Im nördlichen Baulos konnten im Laufe des Jahres 2025 alle Tiefbau- und Montagearbeiten entsprechend der Vorgaben des Fördermittelgebers fertiggestellt werden. Nach Vorlage der ersten Abschlagsrechnung von Vodafone, einer anschließenden intensiven Prüfung durch die Stadtverwaltung und der Prüfung durch den Projektträger, einschließlich Auszahlung der Fördermittel, kann das Netz nördlich der Elbe als fertiggestellt betrachtet werden. Aktuell erfolgen durch Vodafone noch Kundenschaltungen, die jedoch nicht förderrelevant sind. 

Anfang Oktober 2023 fand für den linkselbischen Teil der Baustart der Tiefbauleistungen statt. 

Für das Baulos links der Elbe finden seit Beginn des Jahres 2025 kontinuierlich Tiefbauarbeiten statt. Inzwischen konnte der erste Bauabschnitt zwischen dem Gewerbegebiet „An der Elbe“ und Zuschendorf baulich und technisch abgeschlossen werden. Weitestgehend sind hier auch die Kundenschaltungen bereits erfolgt. 

In den Bauabschnitten 2 (Ober- und Niedervogelgesang, Teile der Innenstadt bis zur Rottwerndorfer Straße und Teile des Stadtteils Sonnenstein) und 3 (Neundorf, Rottwerndorf, Krietzschwitz) werden die Tiefbauarbeiten fertiggestellt. 

Bis September 2026 werden alle notwendigen Tiefbauarbeiten zur Erschließung der geförderten Adressen abgeschlossen sein. Auch die Montagearbeiten für die einzelnen Hausanschlüsse sind bis auf wenige Ausnahmen bereits abgeschlossen. Vodafone plant, im Oktober/November 2026 mit den Kundenschaltungen beginnen zu können. 

Stand: September 2026

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