Bekanntmachungen des Zweckverbandes IPO – Teil 2: Bekanntmachung des Beschlusses über die Veränderungssperre für die B.-Pläne 1, 1.1 und 1.2
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ beschließt, auf Grund der §§ 14, 16 und 17 Abs. 3 des Baugesetzbuches und des § 46 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit für den Bebauungsplan Nr. 1 „Industriepark Oberelbe“, den Bebauungsplan Nr. 1.1. „Technologiepark Feistenberg“ und den Bebauungsplan Nr.1.2 „Gewerbepark Dohna/ Heidenau“, eine Veränderungssperre gemäß Anlage 1, 1a und 1b als Satzung zu erlassen.
Die Satzung kann in den Geschäftsräumen des Zweckverbandes, Breite Straße 4 in 01796 Pirna oder auf der Homepage des Zweckverbandes: www.zv-ipo.de eingesehen werden.
- Anlage 1: Satzung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ vom 16.10.2023 über die Veränderungssperre (855 KB)
- Anlage 1a: Bereichsgrenzenplan zum Geltungsbereich der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 1 und zu den B-Plänen Nr. 1.1 und Nr. 1.2, Stand: 22.08.2023 (679 KB)
- Anlage 1b: Liste der Flurstücke im Geltungsbereich der Veränderungssperre zum B-Plan Nr. 1 und zu den B-Plänen Nr. 1.1 und Nr. 1.2, Stand: 22.08.2023 (279 KB)