Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9.1.2 „2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9.1 Copitz 1 – Nord, Teil A“ der Stadt Pirna
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9.1.2 „2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9.1 Copitz 1 – Nord, Teil A“ in der Fassung vom 27.08.2026 wird gemäß § 13 a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung öffentlich ausgelegt. Dabei gelten die Vorschriften nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Das auf der rechten Elbseite gelegene Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden durch den Kreuzungsbereich „Lohmener Straße/Wehlener Straße“
- Im Osten durch Gewerbeflächen des Bebauungsplanes Nr. 9.1.1
- Im Süden durch Gewerbeflächen des Bebauungsplanes Nr. 9.1.1
- Im Westen durch die „Lohmener Straße“
Die nachfolgende Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes:
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geplante Erweiterung des Gewerbestandortes zur Errichtung eines Büro- bzw. Technologiegebäudes zu schaffen.
Zum Zweck der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wird jedem die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch (z.B. per E-Mail an stadtentwicklung@pirna.de, über das Geoportal der Stadt Pirna oder per Landesportal Bauleitplanung über die unten genannte Website) übermittelt werden sollen. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.
Die Auslegung erfolgt vom 19.10.2026 bis einschließlich 20.11.2026
im Foyer des Rathauses, Bereich Bürgerbüro, Am Markt 1/2 der Stadt Pirna, zu folgenden Dienstzeiten:
| Montag | 8:00 – 12:00 Uhr |
| Dienstag | 8:00 – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 8:00 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:00 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 8:00 – 12:00 Uhr |
Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können entsprechend § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen werden den beteiligten Behörden sowie der Öffentlichkeit wie folgt zugänglich gemacht:
auf der Internetseite der Stadt Pirna unter www.pirna.de (hier nur Text der Bekanntmachung)
Stadtinfo → Aktuelles → Bekanntmachung → Bekanntmachung nach dem Baugesetzbuchim Geoportal der Stadt Pirna unter gis.pirna.de
B-Pläne → Planname auswählen → der blaue Button führt zu den Dokumenten
Bei Bedarf können alle dort befindlichen Daten gespeichert und gedruckt werden und bleiben damit verfügbar.- auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung Sachsen: www.bauleitplanung.sachsen.de
Alle Bauleitpläne → Behörde, Ort → Pirna
Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen, die Begründung sowie die Anlagen: Masterplan Gesamtstandort, Bericht Visualisierung, Baugrundgutachten 2005, Erkundungsbericht 2014, Grünordnungsplan 2021, Schallprognose 2020.
Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat.
Tim Lochner
Oberbürgermeister
