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Halteverbote während der Straßenreinigung unbedingt beachten – Falschparken führt künftig zur kostenpflichtigen Umsetzung

Die Kehrmaschinen sind wieder in Pirnas Straßen unterwegs und sorgen für Sauberkeit auf den in der Straßenreinigungssatzung festgelegten Flächen – darunter Fahrbahnen, Radwege, Parkbuchten, Straßenrinnen und -abläufe, Gehwege, Treppen, Überwege sowie Rand- und Sicherheitsstreifen, Böschungen und Gräben.

Zwei Kehrmaschinen ermöglichen dabei ein flexibles und effizientes Zeitmanagement.

Damit alle Bereiche gründlich gereinigt werden können, werden Straßenzüge mit Parkmöglichkeiten mindestens 72 Stunden vor der Reinigung mit Halteverbotsschildern ausgewiesen.

In den vergangenen Wochen konnten insbesondere in der Innenstadt mehrere Straßen nicht vollständig gereinigt werden, weil Halteverbote nicht eingehalten wurden. Dadurch blieben einzelne Bereiche verschmutzt – sehr zum Ärger von Anliegern und den Mitarbeitenden des Bauhofs.

Die Stadtverwaltung bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, die eingerichteten Halteverbote zu beachten.

Um eine zuverlässige Straßenreinigung sicherzustellen und zusätzlichen Aufwand für den Bauhof zu vermeiden, wird die Reinigungssaison künftig durch den Gemeindlichen Vollzugsdienst begleitet. Fahrzeuge, die trotz ausgeschilderter Halteverbote abgestellt werden, müssen kostenpflichtig umgesetzt werden.

Alle Informationen zu den jeweiligen Freisperrungen der Straßen sind auf der Internetseite der Stadt Pirna unter www.pirna.de/kehrplan abrufbar. Zusätzlich liegen die Tourenpläne der Kehrmaschinen im Rathaus aus, die Bürgerinnen und Bürger kostenlos mitnehmen können.