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Wohnungsgeberbescheinigung

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Diese Anmeldung ist persönlich vorzunehmen.

Personen unter 16 Jahren werden von denjenigen angemeldet, in deren Wohnung sie einziehen. Wird ein minderjähriger Einwohner, der bisher mit beiden Eltern in einer Wohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Wohnung umgemeldet, bedarf es der Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils.

Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die An- oder Abmeldung.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass jeder anzumeldenden Person
  • Betreuerausweis bzw. Gerichtsbeschluss des Pflegers/Betreuers sowie dessen Personalausweis
  • Wohnungsgeberbescheinigung