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Anmeldung bzw. Ummeldung bei Wohnsitzwechsel

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Diese Anmeldung ist persönlich vorzunehmen.

Personen unter 16 Jahren werden von denjenigen angemeldet, in deren Wohnung sie einziehen. 

Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die An- oder Abmeldung.

Benötigte Unterlagen bei An-/Ummeldung im Bürgerbüro

  • Personalausweis/Reisepass jeder anzumeldenden Person
  • Betreuerausweis bzw. Gerichtsbeschluss des Pflegers/Betreuers sowie dessen Personalausweis
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)

Die An- und Ummeldung bei Wohnsitzwechsel ist auch online über die Plattform wohnsitzanmeldung.gov.de möglich.

Für die Nutzung des Online-Dienstes wird folgendes benötigt: