Anmeldung bzw. Ummeldung bei Wohnsitzwechsel
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Diese Anmeldung ist persönlich vorzunehmen.
Personen unter 16 Jahren werden von denjenigen angemeldet, in deren Wohnung sie einziehen.
Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die An- oder Abmeldung.
Benötigte Unterlagen bei An-/Ummeldung im Bürgerbüro
- Personalausweis/Reisepass jeder anzumeldenden Person
- Betreuerausweis bzw. Gerichtsbeschluss des Pflegers/Betreuers sowie dessen Personalausweis
- Wohnungsgeberbescheinigung
Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
Die An- und Ummeldung bei Wohnsitzwechsel ist auch online über die Plattform wohnsitzanmeldung.gov.de möglich.
Für die Nutzung des Online-Dienstes wird folgendes benötigt:
- ein Smartphone mit AusweisApp oder ein USB-Kartenlesegerät,
- einen Personalausweis (für EU-Bürger die eID-Karte) mit Online-Ausweisfunktion
- und ein behördliches Nutzerkonto mit der BundID, (wer noch kein Nutzerkonto hat, kann sich hier eine BundID (eine PIN für Online-Anträge) anlegen
- Wohnungsgeberbescheinigung, sofern man zur Miete wohnt
© Africa Studio – stock.adobe.com