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Ausnahmegenehmigung Parken

Ausnahmegenehmigungen können von Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftszeichen, Richtzeichen oder Verkehrseinrichtungen bestehen, beantragt werden. Der Antrag sollte zehn Werktage vorab eingereicht werden.

Bei notwendigen Verkehrsraumeinschränkungen ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen.