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Urkunden

Aus den Personenstandsbüchern werden Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden, beglaubigte Kopien von Personenstandseinträgen sowie Geburtsscheine ausgestellt.

Die Ausstellung von Urkunden können außer festgelegten Behörden nur die Personen verlangen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren oder Abkömmlinge sowie andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Werden Dritte mit der Abholung der Urkunden beauftragt, so müssen diese eine Vollmacht vorweisen. Diese muss den Vor- und Familiennamen des Abholers sowie die eigenen persönlichen Daten und die Unterschrift enthalten.

Eine schriftliche Anforderung von Urkunden ist unter Angabe der entsprechenden persönlichen Daten (z.B. für Geburtsurkunden: Familien-, Vorname, wann und wo geboren) und dem Verwendungszweck möglich. Dieser Anforderung ist unbedingt eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beizufügen. Anforderungen per E-Mail können auf Grund fehlender elektronischer Signatur nicht bearbeitet werden. Bei schriftlichen Anfragen wird zuerst ein entsprechender Kostenbescheid erstellt. Die Zusendung der gewünschten Auskunft oder Urkunde erfolgt nach Zahlungseingang bei der Stadt Pirna.

Für bestimmte Angelegenheiten werden Personenstandsurkunden gebührenfrei ausgestellt. Gebührenfreiheit besteht dann, wenn dies gesetzlich geregelt ist (z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung – § 64 Abs. 2 SGB X). Ein Nachweis des Rententrägers muss dabei unbedingt vorgelegt werden.

 

Gebühren

Urkunde oder beglaubigte Kopie Personenstandseintrag15,00 Euro
Auskunft aus einem Eintrag bzw. einer Sammelakte15,00 Euro bis 25,00 Euro
Suchen eines Eintrages oder Vorganges55,00 Euro bis 225,00 Euro