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Anlagen der E-Ladeinfrastruktur bzw. stationsbasiertes Carsharing errichten

Von einer Sondernutzung spricht man, wenn öffentliche Straßen, Wege und Plätze über den normalen Gebrauch hinaus genutzt werden und durch diese Nutzung der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird. Dazu zählen zum Beispiel auch das Errichten von Anlagen der E-Ladeinfrastruktur und stationsbasiertes Carsharing.

Für solche Sondernutzungen ist im Vorfeld eine Genehmigung einzuholen. Genauere Informationen – auch zu den entsprechenden Gebühren – können der Sondernutzungssatzung in der Rubrik „Ortsrecht“ im Bereich „Verkehrsflächen und -anlagen“ entnommen werden.