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Kinderreisepass

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.

Die Beantragung erfolgt ausschließlich durch die Sorgeberechtigten. Leben Eltern zusammen und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, müssen beide Elternteile der Ausstellung des Passes zustimmen. Dabei genügt es, wenn die Antragstellung durch einen Sorgeberechtigten erfolgt und das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Die Unterschrift wird anhand eines Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) überprüft.

Leben beide Sorgeberechtigte getrennt, darf allein der den Kinderreisepass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt. Wurde für das Kind ein Betreuer bestellt oder lebt es in Pflegschaft, ist der Gerichtsbeschluss bzw. die Bestellung vorzulegen.

Wenn sich der Familienname eines Minderjährigen von dem Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet, können auf gemeinsamen Antrag alle sorgeberechtigten Elternteile im Pass der Minderjährigen eingetragen werden. Das Sorgerecht ist nachzuweisen.

Benötigte Unterlagen

Zur Beantragung mitzubringen sind:

  • das Kind selbst
  • aktuelles, biometrisches Passbild (45 x 35 mm)
  • Geburtsurkunde
  • Sorgerechtserklärung bei unverheirateten Sorgeberechtigten
  • Unterschriften und Personalausweise beider Sorgeberechtigten ( Zustimmungserklärung )
  • ggf. alter Kinderausweis bzw. Kinderreisepass

Für Kinder über zehn Jahren besteht eine Pflicht zur Unterschrift.

Kosten

Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 Euro, für die Aktualisierung bzw. Verlängerung 6,00 Euro. Für Inhaber eines Familienpasses der Stadt Pirna ist die Ausstellung gebührenfrei.

Gültigkeitsdauer

Kinderreisepässe werden ab dem 1. Januar 2021 nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Auch Verlängerungen der Gültigkeitsdauer betragen maximal ein Jahr.

Vor dem Jahr 2021 ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.

Ein bereits ungültiger Kinderreisepass kann nicht verlängert werden. Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit muss an die Verlängerung gedacht werden.

Eine visafreie Einreise in die USA ist mit dem Kinderreisepass nicht möglich.

Für Kinder können auch Personalausweise oder Reisepässe beantragt werden. Diese haben für Personen unter 24 Jahren eine Gültigkeit von sechs Jahren.