Personalausweis
Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Das gilt auch für diejenigen, die sich ohne der allgemeinen Meldepflicht zu unterliegen, überwiegend in Deutschland aufhalten.
Die Beantragung eines Personalausweises muss grundsätzlich persönlich erfolgen. Der Antrag wird maschinell erstellt, so dass nur noch die Unterschrift geleistet werden muss.
Hinweis zu Reisen ins Ausland
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen (vgl. auch: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes) und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen. Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Risiko bei den Reisenden. Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen (bspw. für die zusätzliche Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, für eine etwaige Umbuchung der Reise) kann seitens der Pass-/ Ausweisbehörden nicht erfolgen.
Personalausweis für Kinder
Personalausweis für Kinder
Für Reisen ins Ausland benötigen auch Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument.
Die Beantragung erfolgt bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ausschließlich durch die Sorgeberechtigten. Kinder müssen bei der Beantragung anwesend sein. Leben Eltern zusammen und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, müssen beide Elternteile der Ausstellung des Personalausweises zustimmen. Dabei genügt es, wenn die Antragstellung durch einen Sorgeberechtigten erfolgt und das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Die Unterschrift wird anhand eines Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) überprüft.
Leben beide Sorgeberechtigte getrennt, darf allein der das Dokument beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt. Wurde für das Kind ein Betreuer bestellt oder lebt es in Pflegschaft, ist der Gerichtsbeschluss bzw. die Bestellung vorzulegen.
Für Kinder über zehn Jahren besteht eine Pflicht zur Unterschrift. Die Fingerabdrücke werden ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr gespeichert.
Benötigte Unterlagen
Benötigte Unterlagen
Mitzubringen sind
- ein aktuelles biometrisches Passbild (45 x 35 mm)
- Geburts- bzw. Heiratsurkunde
- ggf. den bisherigen Personalausweis, den Reisepass bzw. den Kinderreisepass
- bei Beantragung für Kinder: das Kind selbst, Unterschrift und Personalausweis der Sorgeberechtigten, ggf. Zustimmungserklärung
Bei Jugendlichen unter 16 Jahren muss ein Elternteil bei der Beantragung anwesend sein.
Kosten und Gültigkeit
Kosten und Gültigkeit
bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 22,80 Euro (Gültigkeit: sechs Jahre)
ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 37,00 Euro (Gültigkeit: zehn Jahre)
Hinweis
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn die Person anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Daher sollte regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, überprüft werden, ob eine Identifizierung anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden – im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
Abholung und Bearbeitungsdauer
Abholung und Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt bis zu drei Wochen.
Bei Jugendlichen unter 16 Jahren erfolgt die Aushändigung des neuen Personalausweises nur im Beisein eines gesetzlichen Vertreters.
Das bisherige Dokument ist bei der Abholung vorzulegen.
Sollte ein Bevollmächtigter mit der Abholung beauftragt sein, so hat auch dieser sein Dokument vorzulegen.
Vorläufiger Personalausweis
Vorläufiger Personalausweis
Einen vorläufigen Ausweis erhält man bei Verlust des Personalausweises bzw. als Ersatz für den Personalausweis, wenn dieser noch bei der Bundesdruckerei in Arbeit ist und dringend ein gültiges Dokument benötigt wird.
Die Beantragung muss grundsätzlich persönlich erfolgen. Der Antrag wird maschinell erstellt, so dass nur noch die Unterschrift geleistet werden muss.
Der vorläufige Ausweis wird mit einer Gültigkeit von maximal drei Monaten ausgestellt. In dieser Zeit sollte ein neuer Personalausweis beantragt werden. Die Ausstellung erfolgt innerhalb von 24 Stunden, gegebenenfalls sofort. Die Kosten für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweis betragen 10,00 Euro.
Zur Beantragung mitzubringen sind:
- ein aktuelles biometrisches Passbild (45 x 35 mm)
- Geburts- bzw. Heiratsurkunde
Befreiung von der Ausweispflicht
Vorraussetzungen
Vorraussetzungen
Die zuständige Personalausweisbehörde kann nach § 1 Abs. 3 Personalausweisgesetz Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Benötigte Unterlagen
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
- Nachweis(e) über die Immobilität (z.B. Bestätigung vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim etc.)
- ggf. Kopie des Betreuerausweises
- (un)gültiges Ausweisdokument der Person, die befreit werden soll
- ggf. Vollmacht, wenn die Antragstellung durch eine andere Person erfolgen soll
- gültiges Ausweisdokument der Person, die den Befreiungsantrag stellt
- Gebühr: 15 €uro