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Reisepass

Deutsche Staatangehörige, die über eine Auslandsgrenze aus der BRD ausreisen bzw. in die BRD einreisen wollen, brauchen einen gültigen Reisepass. In verschiedenen Ländern (vornehmlich EU-Staaten) genügt der Personalausweis als Passersatz. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die Reisebüros bzw. die diplomatischen Vertretungen der jeweiligen Länder. Mehr Informationen gibt es auf den Websiten des Auswärtigen Amtes und des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Die Beantragung muss grundsätzlich persönlich erfolgen. Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Zustimmung beider Sorgeberechtigten erforderlich. Die Anträge werden maschinell erstellt, so dass nur noch die Unterschrift und die Fingerabdrücke erfasst werden müssen. Bei Verweigerung der Abgabe von Fingerabdrücken ist die Ausstellung eines E-Passes nicht möglich.

Benötigte Unterlagen

Mitzubringen sind

  • ein aktuelles biometrisches Passbild (45 x 35 mm)
  • Geburts- bzw. Heiratsurkunde
  • ggf. den bisherigen Reisepass, Personalausweis bzw. Kinderreisepass
  • bei der Beantragung für Minderjährige: das Kind selbst, Unterschrift und Personalausweis der Sorgeberechtigten sowie Zustimmungserklärung

Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss ein Elternteil bei der Beantragung anwesend sein. Wenn sich der Familienname eines Minderjährigen von dem Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet, können auf gemeinsamen Antrag alle sorgeberechtigten Elternteile im Pass der Minderjährigen eingetragen werden. Das Sorgerecht ist nachzuweisen.

Kosten und Gültigkeit

bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 37,50 Euro (Gültigkeit: sechs Jahre)
ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 60,00 Euro (Gültigkeit: zehn Jahre)

 

Hinweis
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn die Person anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Daher sollte regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, überprüft werden, ob eine Identifizierung anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden – im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.

Abholung und Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt circa 4 Wochen. Wenn ein Reisepass kurzfristig benötigt wird, besteht die Möglichkeit, einen Expresspass (drei bis vier Tage Bearbeitungszeit) zu beantragen.

Bei Jugendlichen unter 18 Jahren erfolgt die Aushändigung nur im Beisein eines gesetzlichen Vertreters.

Die Abholung des Passes erfolgt grundsätzlich persönlich und ist nur in begründeten Ausnahmefällen durch Dritte mit einer Vollmacht möglich.

Vorläufiger Reisepass

Ein vorläufiger Reisepass kann beantragt werden, wenn z.B. kurzfristig eine Reise geplant ist, und die Zeit nicht ausreicht, um einen Reisepass bzw. einen Expresspass zu erhalten.

Der vorläufige Reisepass wird nur mit einer Gültigkeit von maximal einem Jahr ausgestellt. Die Ausstellung erfolgt innerhalb von 24 Stunden, gegebenenfalls sofort. Die Kosten für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses betragen 26,00 Euro.

Zur Beantragung mitzubringen sind:

  • ein aktuelles biometrisches Passbild (45 x 35 mm)
  • Geburts- bzw. Heiratsurkunde
  • ggf. den bisherigen Reisepass, Personalausweis

Die Abholung erfolgt ausschließlich persönlich und ist nur in begründeten Ausnahmefällen durch Dritte mit einer Vollmacht möglich.