Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldungen
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies anzeigen. Das gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder der Betrieb aufgegeben wird.
Die Zustellung der Gewerbemeldung kann persönlich, per Post (Stadtverwaltung Pirna – Gewerbeangelegenheiten, Am Markt 1/2, 01796 Pirna) oder auch per E-Mail erfolgen. Die E-Mailadresse sind auf dem dazugehörigen Formular zu finden. In jedem Fall muss die Gewerbemeldung vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
Zur Feststellung der Identität des Anzeigenden ist eine Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung (Kopie des Aufenthaltstitels bei Nicht-EU-Bürgern) vorzulegen.
Welche Anforderungen eventuell noch erfüllt werden müssen, ist unter den unten genannten Hinweisen zu finden.
Im Fall einer persönlichen Vorsprache ist das Ausfüllen des Formulars nicht erforderlich.
Es ist zu prüfen, ob eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, oder ob das Anliegen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail geklärt werden kann.
Die An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbes ist über die Plattform amt24.sachsen.de auch online möglich. Dazu wird ein Servicekonto benötigt, welches problemlos direkt auf der Plattform angelegt werden kann.
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, wird die Bescheinigung der Gewerbemeldung und der Gebührenbescheid auf dem Postweg versendet.
Sollten noch Unterlagen oder Informationen fehlen, wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufgenommen, aus diesem Grund ist es wichtig eine Telefonnummer oder E-Mailadresse zu hinterlassen.
Hinweise zur Gewerbeanmeldung (§14 Gewerbeordnung)
Hinweise zur Gewerbeanmeldung (§14 Gewerbeordnung)
Wenn der Betrieb eines (stehenden) Gewerbes innerhalb der Stadt Pirna aufgenommen werden soll, muss dies bei der Stadtverwaltung Pirna angezeigt werden. Das gleiche gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle.
Für eine schriftliche Gewerbeanmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung
ausländische Gewerbetreibende (nicht EU)
Kopie der für die anzumeldende Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
juristische Personen
Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges
GmbH in Gründung
Kopie des notariell beglaubigten Gesellschaftervertrages/Gründungsurkunde und die Vollmacht der Gründer
ausländische juristische Personen
Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache
Handwerker
Nachweis über den Eintrag bei der zuständigen Handwerkskammer
erlaubnispflichtiges Gewerbe
Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession; ggf. werden weitere Unterlagen abgefordert
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Hinweise zur Gewerbeummeldung (§14 Gewerbeordnung)
Hinweise zur Gewerbeummeldung (§14 Gewerbeordnung)
Eine Gewerbeummeldung ist zwingend erforderlich, wenn
- der Sitz des Unternehmens innerhalb der Stadt verlegt wird,
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt,
- der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder
- der Gegenstand des Gewerbes ausgedehnt wird.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei folgenden Änderungen eine Gewerbeummeldung vorzunehmen: z. B. bei Änderung Haupterwerb/Nebenerwerb, Änderung Wohnanschrift, Wechsel des Geschäftsführers.
Für eine schriftliche Gewerbeummeldung müssen – je nach Grund der Ummeldung – folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung
ausländische Gewerbetreibende (nicht EU)
Kopie der für die anzumeldende Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
juristische Personen
Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges
GmbH in Gründung
Kopie des notariell beglaubigten Gesellschaftervertrages/Gründungsurkunde und die Vollmacht der Gründer
ausländische juristische Personen
Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache
Handwerker
Nachweis über den Eintrag bei der zuständigen Handwerkskammer
erlaubnispflichtiges Gewerbe
Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession; ggf. werden weitere Unterlagen abgefordert
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Hinweise zur Gewerbeabmeldung (§14 Gewerbeordnung)
Hinweise zur Gewerbeabmeldung (§14 Gewerbeordnung)
Wenn der Betrieb eines Gewerbes aufgeben wird, muss dieses abgemeldet werden. Dasselbe gilt, wenn der Betrieb des Gewerbes in eine andere Gemeinde verleget wird. Das Gewerbe muss dann in der früheren Gemeinde abgemeldet und bei Fortführung in der neuen Gemeinde/Stadt angemeldet werden. Ebenso muss bei einer Änderung der Rechtsform eine Gewerbeabmeldung und anschließend eine erneute Gewerbeanmeldung vorgenommen werden.
Für eine schriftliche Gewerbeabmeldung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Gebühren
Gebühren
Einzelunternehmen
Gewerbeanmeldungen: 40,00 Euro
Gewerbeabmeldungen: 30,00 Euro
Gewerbeummeldung: 30,00 Euro (ohne Anzeigepflicht: 25,00 Euro)
Eingetragene Firman (z.B. GmbH, GmbH & Co.KG, OHG)
Gewerbeanmeldung: 50,00 Euro
Gewerbeabmeldung: 40,00 Euro
Gewerbeummeldung: 50,00 Euro (ohne Anzeigepflicht: 25,00 Euro)
Land- und Forstwirtschaft
Land- und Forstwirtschaft
Wer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (der so genannten Urproduktion) ein Unternehmen gründet, muss die land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit innerhalb eines Monats lediglich anzeigen. Es besteht keine Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes nach § 14 Gewerbeordnung.
Das Formular „Anzeige Land- und Forstwirtschaft“ kann für die Aufnahme eines landwirtschaftlichen Betriebes verwendet werden.
Sollten Änderungen in einem bestehenden Landwirtschaftsbetrieb eingetreten sein oder wird beabsichtigt, die Erwerbstätigkeit aufzugeben, verwenden Sie bitte das Formulare „Änderung/Aufgabe Land- und Forstwirtschaft“.
Nach der Anzeige über die Aufnahme der Erwerbstätigkeit in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nach § 138 Abgabenordnung, besteht zusätzlich die Verpflichtung dem Finanzamt einen ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu übermitteln.
Für die jeweilige Anzeige wird eine Rahmengebühr zwischen 10,00 Euro und 40,00 Euro erhoben.