Gewerberegisterauskunft
Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten.
Der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit der oder des Gewerbetreibenden sind allgemein zugänglich. Für eine darüberhinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft muss ein rechtliches Interesse nachgewiesen werden.
Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister ist über die Plattform amt24.sachsen.de online möglich. Dazu wird ein Servicekonto benötigt, welches problemlos direkt auf der Plattform angelegt werden kann.
Achtung:
Nicht zu verwechseln mit der Gewerbezentralregisterauskunft vom Bundesamt für Justiz in Bonn.