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Fundsachen

Die Aufbewahrungsfrist für Sachwerte bis 10,00 Euro beträgt sechs Monate ab Fund. Für Sachwerte ab 10,00 Euro beträgt die Aufbewahrungsfrist sechs Monate ab Anzeige des Fundes.

Der Finder erwirbt Eigentum an der Sache nach Ablauf der sechs Monate, wenn sich der ursprüngliche Eigentümer nicht meldet.