Fundbüro
Die Rezeption des Pirnaer Rathauses dient als erste Anlaufstelle bei verlorenen oder gefundenen Gegenständen. Fundsachen werden sechs Monate ab dem Tag der Fundanzeige aufbewahrt und anschließend entweder sozialen Zwecken zugeführt oder vernichtet. Lebens- und Genussmittel werden umgehend entsorgt. Eine Fundanzeige ist nicht erforderlich, wenn der Wert des Gegenstands unter 10 Euro liegt.
Verlust
Ob verlorene Gegenstände im Fundbüro abgegeben wurden, kann persönlich an der Rezeption des Rathauses, über die Kontaktdaten des Bürgerbüros oder unter www.verlustsache.de erfragt werden.
Falls ein Gegenstand abgegeben wurde, kann er unter Vorlage eines Personaldokuments und eines Eigentumsnachweises an der Rezeption nach vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden.
Bei der Abholung wird eine Gebühr laut der Verwaltungskostensatzung der Stadt Pirna erhoben.
Enthält eine Fundsache Hinweise auf den möglichen Eigentümer bzw. die mögliche Eigentümerin wird die Person schriftlich benachrichtigt.
Sofern der Finder Finderlohn und/oder Aufwendungsersatz geltend macht, sind diese zusätzlich zu leisten. Es ist zu beachten, dass diese zivilrechtlichen Ansprüche nicht vom Fundbüro durchgesetzt werden.
Fundsache abgeben
Gefundene Gegenstände sind umgehend anzuzeigen und im Bürgerbüro abzugeben.
Bei der Abgabe wird eine Fundanzeige ausgestellt. Wer eine nicht abgeholte Fundsache übernehmen möchte, muss sich innerhalb eines Monats nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist unaufgefordert an das Fundbüro wenden.
Bei der Abholung wird eine Gebühr gemäß der Verwaltungskostensatzung der Stadt Pirna erhoben.
Finderinnen und Finder können Sie Finderlohn und/oder Aufwendungsersatz geltend machen. Diese zivilrechtlichen Ansprüche werden nicht vom Fundbüro durchgesetzt, sondern sind privatrechtlich mit dem Eigentümer des Fundgegenstandes zu klären.
Wenn etwas verloren oder gefunden wurde, kann dies über den Fundservice Deutschland auch online angezeigt werden.