Beglaubigung
Amtliche Beglaubigungen werden nur für die Fälle vorgenommen, in denen das Original von einer Behörde ausgestellt wurde bzw. die Beglaubigung bei einer Behörde vorgelegt werden soll. Bei der Beglaubigung von Abschriften und Kopien wird die Übereinstimmung von Original und Abschrift bzw. Kopie bestätigt. Es werden zum Beispiel Zeugnisse, Beurteilungen, behördliche Schriftstücke und Dokumente beglaubigt.
Unterschriftsbeglaubigungen hingegen bestätigen, dass der Unterzeichnende die Unterschrift im Beisein einer Mitarbeiterin vollzogen hat. Sie wird nur vorgenommen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Es wird keinesfalls die Richtigkeit von Angaben in einem Text oder Ähnlichem anerkannt.
Zur Beantragung einer amtlichen Beglaubigung sind die Originale und die entsprechenden Kopien vorzulegen und der Personalausweis bzw. Reisepass ist mitzubringen. Auf Wunsch werden die Originale auch im Meldeamt kopiert.
Gebühren
Beglaubigung von Unterschriften | 8,00 Euro |
Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien | 0,75 Euro pro Seite, mind. 8,00 Euro |
Schriftstücken, die nicht in deutscher oder sorbischer Sprache abgefasst sind | 1,50 Euro pro Seite, mind. 8,00 Euro |
Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien, welche die Behörde selbst ausgestellt hat | 4,00 Euro je Beglaubigung, mind. 5,00 Euro |
für Kopien selbst | 0,25 Euro pro Seite |
Hinweis
Amtliche Beglaubigungen sind von öffentlichen Beglaubigungen abzugrenzen. Für öffentliche Beglaubigungen wird in der Regel die für die Beglaubigung zuständige Stelle gesetzlich vorgegeben wie z.B. Vorsorgevollmachten (Betreuungsbehörde bzw. Notar), Erbschein (Notar), Eintragung im Grundbuch (Notar) oder Personenstandsurkunden (Standesamt).