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Gewerbesteuer Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Steuergegenstand bei der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb, seine objektive Ertragskraft und das in ihm arbeitende Kapital. Es ist somit gleichgültig, wem der Betrieb gehört, wem die Erträge zufließen und wie die persönlichen Verhältnisse des Betriebsinhabers sind. Die Gewerbesteuer mindert als…
Steuern Die Hundesteuer , die Vergnügungssteuer und die Zweitwohnungssteuer sind örtliche Aufwandsteuern. Mit einer Aufwandsteuer wird der Gebrauch eines Gutes oder sonstigen tatsächlichen rechtlichen Zustandes besteuert, der über die Befriedigung der lebensnotwendigen persönlichen Grundbedürfnisse hinausgeht. Die Gewerbesteuer gehört zu den Realsteuern. Im Gegensatz zu den Personensteuern (z.B.…
Vergnügungssteuer Steuerschuldner ist derjenige, für dessen Rechnung die Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte im Stadtgebiet Pirna an öffentlich zugänglichen Orten aufgestellt sind. Die Aufstellung oder Abschaffung eines Gerätes ist schriftlich unter Angabe des Zeitpunktes der Aufstellung, des Aufstellungsortes und der Geräteart innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Genaue…
Wiederkehrende Prüfungen von baulichen Anlagen Auf der Grundlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art oder Nutzung (SächsTechPrüfVO), sind in Sonderbauten entsprechend § 2 Sächsische Bauordnung (SächsBO) technische Anlagen und Einrichtungen, die für die Sicherheit von…
Wohnberechtigungsschein Ab dem 1. Oktober 2025 können Bürgerinnen und Bürger bei der Fachgruppe Bürger und Ordnungsangelegenheiten der Stadt Pirna einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen. Der WBS ist Voraussetzung für die Anmietung einer kostengünstigen Wohnung im Rahmen des staatlich geförderten Wohnungsbaus – insbesondere bei der Städtischen Wohnungsgesellschaft Pirna mbH . In der…
Wanderlager Ein Wanderlager veranstaltet, wer außerhalb seiner Niederlassung und außerhalb einer Messe, einer Ausstellung oder eines Marktes von einer festen Verkaufsstätte aus Waren vertreibt oder Bestellungen auf Waren aufsucht oder Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht. Der Veranstalter eines Wanderlagers hat dieses spätestens vier Wochen vor Beginn der für den Ort des…
Einordnung der Wohnlage Folgende Hinweise sollen bei der Einordnung der Wohnlage im Hinblick auf die Betroffenheit von Lärm und die Erreichbarkeit von Infrastruktureinrichtungen helfen. Auch unter der Rubrik „ Hochwasser “ sind Hinweise zur Beurteilung der Wohnlage enthalten. Lärm Lärm beeinträchtigt die Wohnqualität eines Gebäudes bzw. einer Wohnung. Besonders betroffen sind Wohnlagen entlang…
Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz Die Stadtverwaltung Pirna darf nach den Regelungen des Bundesmeldegesetzes in besonderen Fällen Daten aus dem Melderegister an bestimmte Stellen weitergeben. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, dieser Weitergabe zu widersprechen. Der Widerspruch muss nicht begründet werden und gilt bis auf Widerruf beziehungsweise endet mit dem Wegzug des Betroffenen aus der…
Werbeanlagen Werbeanlagen sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum sichtbar sind. Sie unterliegen dem Bauordnungsrecht und bedürfen unter bestimmten Bedingungen einer Baugenehmigung oder einer Zustimmung der Stadt Pirna. Grundsätzlich ist für Werbeanlagen eine Baugenehmigung…
Veranstaltungen Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird. Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in…