Wohnungsgeberbescheinigung
Wohnungsgeberbescheinigung Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Diese Anmeldung ist persönlich vorzunehmen. Personen unter 16 Jahren werden von denjenigen angemeldet, in deren Wohnung sie einziehen. Wird ein minderjähriger Einwohner, der bisher mit beiden Eltern in einer Wohnung gelebt hat, von…