Wohnungsgeberbescheinigung
Anmeldung bzw. Ummeldung bei Wohnsitzwechsel Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Diese Anmeldung ist persönlich vorzunehmen. Personen unter 16 Jahren werden von denjenigen angemeldet, in deren Wohnung sie einziehen. Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den…