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Sondernutzungen im Stadtgebiet Pirna – Auslagen, Stände Von einer Sondernutzung spricht man, wenn öffentliche Straßen, Wege und Plätze über den normalen Gebrauch hinaus genutzt werden und durch diese Nutzung der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird. Dazu zählen zum Beispiel das Aufstellen von Werbeaufstellern, Ladenauslagen, Außensitzplätzen, Fahrradständern und die Durchführung von Verkaufs- und…
Gewerbesteuer Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Steuergegenstand bei der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb, seine objektive Ertragskraft und das in ihm arbeitende Kapital. Es ist somit gleichgültig, wem der Betrieb gehört, wem die Erträge zufließen und wie die persönlichen Verhältnisse des Betriebsinhabers sind. Die Gewerbesteuer mindert als…
Vergnügungssteuer Steuerschuldner ist derjenige, für dessen Rechnung die Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte im Stadtgebiet Pirna an öffentlich zugänglichen Orten aufgestellt sind. Die Aufstellung oder Abschaffung eines Gerätes ist schriftlich unter Angabe des Zeitpunktes der Aufstellung, des Aufstellungsortes und der Geräteart innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Genaue…