Wohnberechtigungsschein in Pirna erhältlich – Antragstellung ab 1. Oktober 2025 möglich
Voraussetzung für die Anmietung einer solchen Wohnung ist der Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS).
Ab dem 1. Oktober 2025 können Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein direkt beim Fachdienst Wohngeld der Stadt Pirna während der Sprechzeiten eingereicht werden. Dort erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller das notwendige Formular sowie umfassende Informationen zu den Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen.
Ein WBS wird Haushalten ausgestellt, deren anrechenbares Jahreseinkommen unterhalb der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze liegt. Diese Grenze richtet sich nach der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen. Aktuell liegt sie beispielsweise bei:
- 16.800 € für einen Ein-Personen-Haushalt
- 25.200 € für einen Zwei-Personen-Haushalt
Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Einkommensgrenze entsprechend. Maßgeblich ist das gesamte Einkommen aller Haushaltsmitglieder unter Berücksichtigung von Abzügen und Freibeträgen.
Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig. Sollte innerhalb dieses Zeitraums keine Wohnung gefunden werden, kann ein neuer Antrag gestellt werden. Beim Abschluss eines Mietvertrages mit der WGP muss der gültige WBS vorgelegt werden. Mit der Ausstellung wird auch die angemessene Wohnungsgröße festgelegt – abhängig von der Haushaltsgröße.
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Gegebenenfalls Aufenthaltstitel
- Einkommensnachweise aller Personen, die in die Wohnung einziehen möchten (z. B. Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, Leistungsbescheide)
- Gegebenenfalls Geburtsurkunden der Kinder
- Gegebenenfalls Nachweise über Unterhaltsleistungen
- Gegebenenfalls Nachweise über Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit
Die Stadt Pirna empfiehlt, sich frühzeitig über die Voraussetzungen zu informieren und die Unterlagen vollständig vorzubereiten, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten. Bei Fragen oder Unsicherheiten können sich Bürgerinnen und Bürger jederzeit an die Wohngeldstelle der Stadt Pirna wenden. Die Mitarbeitenden stehen gerne beratend per E-Mail unter wbs@pirna.de oder telefonisch unter 03501 556-0 zur Seite.
Kontakt:
Stadtverwaltung Pirna
Fachdienst Wohngeld
Am Markt 1/2
01796 Pirna
Öffnungszeiten Wohngeldstelle:
Mo nach Vereinbarung
Di 08–12 und 13–16 Uhr
Mi nach Vereinbarung
Do 08–12 und 13–18 Uhr
Fr nach Vereinbarung