Sicher in den Urlaub – Kritischer Blick auf Gültigkeit der Dokumente erspart Reise-Stress
Damit es nicht in letzter Minute ein böses Erwachen gibt, weil man feststellt, dass der Personalausweis oder der Reisepass nicht mehr die notwendige Gültigkeit besitzt, sollen einige Informationen helfen, die schönsten Wochen im Jahr vorzubereiten.
Grundsätzlich gilt, dass jeder Reisende, auch Kinder, beim Überschreiten der Staatsgrenze (ob mit oder ohne Grenzkontrolle) im Besitz eines gültigen Reisedokumentes sein muss.
Dabei liegt es in der eigenen Verantwortung, sich rechtzeitig darüber zu informieren, welches Dokument für die Einreise in das jeweilige Land notwendig ist und welche Gültigkeitsdauer dafür gefordert wird.
Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten.
Alle erforderlichen Informationen erhält man bei der Buchung einer Reise über ein Reisebüro oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de gibt es die Möglichkeit, umfangreiche Reiseinformationen zu jedem Land einzuholen.
Für eine Neubeantragung eines Ausweisdokuments werden folgende Unterlagen benötigt:
- Geburts- oder Heiratsurkunde,
- ein aktuelles biometrietaugliches Passbild
Hinweis:
Ab Mai 2025 werden die Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg von entsprechend zertifizierten Fotografen zur Behörde übermittelt. Es besteht auch die Möglichkeit, das Lichtbild in der Behörde über Lichtbildaufnahmegeräte zu fertigen, sobald dafür geeignete Geräte zur Verfügung stehen. Im Rathaus Pirna kommt es derzeit aufgrund von Lieferengpässen zu Verzögerungen, so dass papiergebundene Lichtbilder vorübergehend weiter akzeptiert werden.
- das bisherige Ausweisdokument
- Bei der Beantragung von Dokumenten für Minderjährige ist die Zustimmung beider Sorgeberechtigten
- sowie deren Personaldokumente vorzulegen, sofern sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. Das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein.
Folgende Gebühren werden bei der Antragstellung erhoben:
Personalausweis:
- 37,00 Euro (ab 24. Lebensjahr)
- 22,80 Euro (bis zum 24. Lebensjahr)
Reisepass:
- 70,00 Euro (ab 24. Lebensjahr)
- 37,50 Euro (bis zum 24. Lebensjahr)
Weiterhin ist für Lichtbilder, die in der Behörde gefertigt werden, eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro zu entrichten.
Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt für Personalausweise bis zu drei Wochen, für Reisepässe circa sechs Wochen.
Um lange Wartezeiten bei der Beantragung zu vermeiden, ist es ratsam für die Beantragung im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren. Dabei besteht die Möglichkeit, den Termin über die Online-Terminvereinbarung auf der städtischen Internetseite www.pirna.de zu buchen oder alternativ telefonisch über die Nummer 03501/556-368 mit dem Bürgerbüro in Kontakt zu treten.
Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros stehen für Fragen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Personaldokumenten gern zur Verfügung.