Ausweisdokumente rechtzeitig prüfen – Kritischer Blick auf Gültigkeit der Dokumente erspart Reise-Stress
Damit es nicht in letzter Minute ein böses Erwachen gibt, weil man feststellt, dass der Personalausweis oder der Reisepass nicht mehr die notwendige Gültigkeit besitzt, sollen einige Informationen helfen, die schönsten Wochen im Jahr vorzubereiten.
Grundsätzlich gilt, dass jeder Reisende, auch Kinder, beim Überschreiten der Staatsgrenze (ob mit oder ohne Grenzkontrolle) im Besitz eines gültigen Reisedokumentes sein muss.
Dabei liegt es in der eigenen Verantwortung, sich rechtzeitig darüber zu informieren, welches Dokument für die Einreise in das jeweilige Land notwendig ist und welche Gültigkeitsdauer dafür gefordert wird.
Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten.
Alle erforderlichen Informationen erhält man bei der Buchung einer Reise über ein Reisebüro oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de gibt es die Möglichkeit, umfangreiche Reiseinformationen zu jedem Land einzuholen.
Für eine Neubeantragung eines Ausweisdokuments werden folgende Unterlagen benötigt:
- Geburts- oder Heiratsurkunde,
- bei ledigen Personen eine Geburtsurkunde
- bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen die Heiratsurkunde
- bei sonstigen Namensänderungen den entsprechenden Nachweis vom Standesamt
- ein aktuelles biometrietaugliches Passbild
Hinweis:
Seit dem 1. August 2025 werden Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digital erstellt. Die Übermittlung erfolgt dabei auf einem gesicherten elektronischen Weg durch entsprechend zertifizierte Fotografen direkt an die zuständige Behörde. Alternativ können die Fotos auch vor Ort in der Behörde über dafür vorgesehene Lichtbildaufnahmegeräte angefertigt werden.
Empfehlung für Babys und Kleinkinder: Da die Fotostationen in den Bürgerbüros erst ab einer Körpergröße von etwa 1,20 Metern geeignet sind, bittet die Stadtverwaltung darum, Passfotos für Babys und Kleinkinder in einem zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt aufnehmen zu lassen.
- das bisherige Ausweisdokument
- Bei der Beantragung von Dokumenten für Minderjährige ist die schriftliche Zustimmung aller Sorgeberechtigten, sowie deren Personaldokumente vorzulegen. Das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein.