Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung an Bundeswehr – Bis zum 31. Dezember 2024 kann schriftlich widersprochen werden
Die Meldebehörden übermitteln gemäß gesetzlicher Grundlage jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr: