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Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 101 „Dresdner Straße/Glashüttenstraße“ der Stadt Pirna

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.10.2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 101„Dresdner Straße/Glashüttenstraße“ in der Fassung vom 05.10.2023 beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 101„Dresdner Straße/Glashüttenstraße“ in der Fassung vom 05.10.2023 wird gemäß § 13 a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung öffentlich ausgelegt. Dabei gelten die Vorschriften nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

Das auf der linken Elbseite gelegene Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden und Osten durch die Verkehrsflächen der Glashüttenstraße
  • im Süden durch die Verkehrsfläche der Dresdner Straße
  • im  Westen durch die Flurstücke 1235 und 1237/1 der Gemarkung Pirna

Die folgende Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes:

Ziel des Bebauungsplanes

Durch das Planverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung ein oder mehrerer Gewerbetriebe geschaffen werden, die das in der Umgebung partiell vorhandene Wohnen nicht wesentlich stören. Auch Bürogebäude und untergeordnetes Wohnen sollen Nutzungsoptionen sein, wobei eine gewerbliche Nutzung überwiegen wird.

Zum Zweck der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wird jedem die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch (z.B. per E-Mail an die Fachgruppe Stadtentwicklung in der Kontaktbox, über das Geoportal der Stadt Pirna oder per Landesportal Bauleitplanung über die unten genannte Website) übermittelt werden sollen. Bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift an dem unten genannten Auslegungsort zu den angegebenen Geschäftszeiten) abgegeben werden können. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.


Die Auslegung erfolgt vom 9.11.2023 bis einschließlich 11.12.2023 im Foyer des Rathauses, Bereich Bürgerbüro, Am Markt 1/2 der Stadt Pirna, zu folgenden Dienstzeiten:

Montag8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag8:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag8:00 bis 19:00 Uhr
Freitag8:00 bis 12:00 Uhr


Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können entsprechend § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen werden den beteiligten Behörden sowie der Öffentlichkeit wie folgt zugänglich gemacht:

  • auf der Internetseite der Stadt unter www.pirna.de  (hier nur Text der Bekanntmachung)
    Stadtinfo > Aktuelles > Bekanntmachung > Bekanntmachung nach dem Baugesetzbuch
  • im Geoportal der Stadt Pirna unter gis.pirna.de
    B-Pläne > Planname auswählen > der blaue Button führt zu den Dokumenten.
    Bei Bedarf können alle dort befindlichen Daten gespeichert und gedruckt werden und bleiben damit verfügbar.
  • auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de
    Alle Bauleitpläne > Behörde, Ort > Pirna

     


Zu den Planunterlagen gehören die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen, die Begründung und die Anlagen

  • Karte „Grünordnerische Bestandsbewertung“
  • Artenschutzprüfung
  • Schalltechnisches Gutachten
  • Baugrunduntersuchung
  • Angaben zur Erschließung


Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat.

In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz - PlanSiG) in seiner jeweils gültigen Fassung zur Anwendung kommen. Dies bedeutet, dass eine Auslegung der Unterlagen während einer eventuellen Schließung des Verwaltungsgebäudes durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden kann.

M ö h r s
Fachgruppenleiter
Stadtentwicklung