Sicher in den Urlaub – Gültigkeit der Dokumente überprüfen
Grundsätzlich gilt, dass jeder Reisende – auch Kinder – beim Überschreiten der Staatsgrenze (ob mit oder ohne Grenzkontrolle), im Besitz eines gültigen Reisedokumentes sein muss.
Dabei liegt es in der eigenen Verantwortung, sich darüber zu informieren, welches Dokument für die Einreise in das jeweilige Land notwendig ist und welche Gültigkeitsdauer dafür gefordert wird.
Alle erforderlichen Informationen erhält man bei der Buchung einer Reise über ein Reisebüro oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Für eine Neubeantragung eines Ausweisdokuments werden folgende Unterlagen benötigt:
- Geburts- oder Heiratsurkunde,
- ein aktuelles biometrietaugliches Passbild
Hinweis:
Ab Mai 2025 werden die Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg von entsprechend zertifizierten Fotografen zur Behörde übermittelt. Es besteht auch die Möglichkeit, das Lichtbild in der Behörde über Lichtbildaufnahmegeräte zu fertigen, sobald dafür geeignete Geräte zur Verfügung stehen. Im Rathaus Pirna kommt es derzeit aufgrund von Lieferengpässen zu Verzögerungen, so dass papiergebundene Lichtbilder vorübergehend weiter akzeptiert werden.
- das bisherige Ausweisdokument
- Bei der Beantragung von Dokumenten für Minderjährige ist die Zustimmung beider Sorgeberechtigten
- sowie deren Personaldokumente vorzulegen, sofern sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. Das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein.
Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt für Personalausweise bis zu drei Wochen, für Reisepässe circa sechs Wochen.
Welche Gebühren bei der Antragstellung erhoben werden und weitere Informationen können der aktuellen Pressemitteilung entnommen werden.