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Einordnung der Wohnlage

Folgende Hinweise sollen bei der Einordnung der Wohnlage im Hinblick auf die Betroffenheit von Lärm und die Erreichbarkeit von Infrastruktureinrichtungen helfen. Auch unter der Rubrik „Hochwasser“ sind Hinweise zur Beurteilung der Wohnlage enthalten.

Lärm

Lärm beeinträchtigt die Wohnqualität eines Gebäudes bzw. einer Wohnung. Besonders betroffen sind Wohnlagen entlang stark befahrener Hauptstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr bzw. 8.200 Kfz pro Tag (DTV = Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Kfz pro 24 Stunden).

Dies betrifft in Pirna folgende Straßenzüge:

  • B 172 Dresdner Straße – Königsteiner Straße – Schandauer Straße – Krietzschwitzer Straße,
  • B 172a Autobahnzubringer von Dresdner Straße bis zur A 17,
  • S 164 Maxim-Gorki-Straße – Bahnhofstraße – Brückenstraße – Hauptstraße – Lohmener Straße,
  • S 167 Kastanienallee – Äußere Pillnitzer Straße – Basteistraße,
  • S 168 Struppener Straße,
  • S 173 Clara-Zetkin-Straße/Einsteinstraße – Zehistaer Straße,
  • S 174 Rottwerndorfer Straße,
  • S 177 von der Sachsenbrücke bis Äußere Pillnitzer Straße

Zur Vermeidung bzw. Minderung von Umgebungslärm, zum Schutz ruhiger Gebiete und zur Schaffung einer festgeschriebenen Grundlage zum Lärmschutz als Basis kommunaler Planung wurde eine Lärmaktionsplanung vorgenommen.

Auch von der Elbtalbahn geht eine Lärmbelastung aus. Im Zuge der Lärmaktionsplanung der Deutschen Bahn wurden Lärmkarten an Schienenwegen erstellt. Für die Wohnlagebeurteilung des Mietspiegels sind Belastungen mit mehr als 60 dB(A)L(Night) maßgeblich. Die Betroffenheiten können über das Geoportal des Eisenbahnbundesamtes ermittelt werden.

Infrastruktur

Hinweise zur Einordnung der Wohnlage im Hinblick auf die Erreichbarkeit von Infrastruktureinrichtungen (Nahversorgung, medizinische Grundversorgung, Kitas/Grundschulen) sind in den nachfolgend bereitgestellten Karten zu finden: