Wohnberechtigungsschein
Ab dem 1. Oktober 2025 können Bürgerinnen und Bürger bei der Fachgruppe Bürger und Ordnungsangelegenheiten der Stadt Pirna einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen. Der WBS ist Voraussetzung für die Anmietung einer kostengünstigen Wohnung im Rahmen des staatlich geförderten Wohnungsbaus – insbesondere bei der Städtischen Wohnungsgesellschaft Pirna mbH. In der Fachgruppe Bürger und Ordnungsangelegenheiten erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller das notwendige Formular, sowie umfassende Informationen zur Beantragung.
Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden.
Wer kann einen WBS erhalten?
Wer kann einen WBS erhalten?
Ein Wohnberechtigungsschein wird Haushalten ausgestellt, deren Jahreseinkommen unterhalb der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze liegt. Diese richtet sich nach der Haushaltsgröße und beträgt aktuell:
- 16.800 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt
- 25.200 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt
Für jede weitere Person erhöht sich die Grenze um 5.740 Euro. Berücksichtigt wird das gesamte Einkommen aller Haushaltsmitglieder – inklusive Abzügen und Freibeträgen.
Welche Wohnungen können in Pirna mit dem WBS gemietet werden?
Welche Wohnungen können in Pirna mit dem WBS gemietet werden?
Gegenwärtig werden durch die WGP folgende Wohnungen angeboten, bei denen ein WBS vorgelegt werden muss:
- Remscheider Straße 22-24 (Fertigstellung ab April 2026)
Ein Wohnberechtigungsschein ist ausschließlich für diese Wohnungen erforderlich. Alle anderen Wohnungen in Pirna werden ohne WBS frei vermietet.
Wie lange ist der WBS gültig?
Wie lange ist der WBS gültig?
Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr. Sollte in diesem Zeitraum keine Wohnung gefunden werden, kann ein neuer Antrag gestellt werden. Beim Abschluss eines Mietvertrags mit der WGP muss ein gültiger WBS vorgelegt werden. Die Bescheinigung enthält auch Angaben zur angemessenen Wohnungsgröße.
Wo und wie kann ich den WBS beantragen?
Wo und wie kann ich den WBS beantragen?
Die Antragstellung erfolgt bei der Fachgruppe Bürger- und Ordnungsangelegenheiten der Stadt Pirna während der Sprechzeiten oder über folgenden Link: zum Online-Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins.
Bei Bedarf reichen die Mitarbeiter im Bürgerbüro das notwendige Formular aus und beraten zu Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen. Das ausgefüllte Formular mit vollständigen Unterlagen kann persönlich, per Post oder über das Online-Formular eingereicht werden.
Weiterhin finden Sie das Antragsformular hier:
Erforderliche Unterlagen:
Erforderliche Unterlagen:
Der Antrag kann nur bearbeitet werden wenn folgende Unterlagen vorliegen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Gegebenenfalls Aufenthaltstitel
- Einkommensnachweise aller zukünftigen Haushaltsmitglieder
- Gegebenenfalls Geburtsurkunden der Kinder
- Nachweise über Unterhaltsleistungen
- Nachweise über Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit
- Gegebenenfalls Mutterpass oder ärztliches Attest der Schwangerschaft
- Gegebenenfalls Eheurkunde