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Wohnberechtigungsschein

Ab dem 1. Oktober 2025 können Bürgerinnen und Bürger beim Fachdienst Wohngeld der Stadt Pirna während der Sprechzeiten einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen. Der WBS ist Voraussetzung für die Anmietung einer kostengünstigen Wohnung im Rahmen des staatlich geförderten Wohnungsbaus – insbesondere bei der Städtischen Wohnungsgesellschaft Pirna mbH. Im Fachdienst Wohngeld erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller das notwendige Formular, sowie umfassende Informationen zur Beantragung.

Wer kann einen WBS erhalten?

Ein Wohnberechtigungsschein wird Haushalten ausgestellt, deren Jahreseinkommen unterhalb der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze liegt. Diese richtet sich nach der Haushaltsgröße und beträgt aktuell:

  • 16.800 € für einen Ein-Personen-Haushalt
  • 25.200 € für einen Zwei-Personen-Haushalt

Für jede weitere Person erhöht sich die Grenze entsprechend. Berücksichtigt wird das gesamte Einkommen aller Haushaltsmitglieder – inklusive Abzügen und Freibeträgen.

Wie lange ist der WBS gültig?

Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr. Sollte in diesem Zeitraum keine Wohnung gefunden werden, kann ein neuer Antrag gestellt werden. Beim Abschluss eines Mietvertrags mit der WGP muss ein gültiger WBS vorgelegt werden. Die Bescheinigung enthält auch Angaben zur angemessenen Wohnungsgröße.

Wo und wie kann ich den WBS beantragen?

Die Antragstellung erfolgt beim Fachdienst Wohngeld der Stadt Pirna während der Sprechzeiten. Dort erhalten Antragsteller das notwendige Formular sowie Beratung zu Voraussetzungen und Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Gegebenenfalls Aufenthaltstitel
  • Einkommensnachweise aller zukünftigen Haushaltsmitglieder
  • Gegebenenfalls Geburtsurkunden der Kinder
  • Nachweise über Unterhaltsleistungen
  • Nachweise über Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit