Zweitwohnungssteuer
Wer im Stadtgebiet Pirna eine Zweitwohnung innehat, muss dafür Steuern zahlen. Die Zweitwohnungssteuer gilt zum Beispiel auch für Wochenendhäuser, Bungalows und Gartenlauben, die sich zum Übernachten und Wohnen eignen. Auch Wohn- und Campingwagen, die so abgestellt bzw. festgemacht sind, dass sie für diesen Zweck benutzt werden können, fallen darunter.
Die genauen Regelungen hierzu können der Zweitwohnungssteuersatzung entnommen werden, die unter der Rubrik „Allgemeine Finanzwirtschaft (Steuern und Abgaben)“ im Bereich „Ortsrecht“ zu finden ist.
Wer in Pirna eine Zweitwohnung einrichtet, aufgibt oder zur Hauptwohnung macht, hat diese innerhalb von zwei Wochen bei der Stadtverwaltung Pirna anzuzeigen bzw. im Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes an- oder abzumelden. Alle Änderungen der für die Steuererhebung erforderlichen Angaben sind der Stadtverwaltung Pirna innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift mitzuteilen. Eine Abmeldung erfolgt formlos.