Hauptlogo

Sporthallenvergabe und Sporthallennutzung

Schulen, Sportvereine und Sportverbände sowie sonstige Institutionen können Sporthallen für Sport- und Freizeitveranstaltungen beantragen. Die Beantragung erfolgt schriftlich auf den jeweiligen Antragsformularen.

Die Sporthallen können zu folgenden Zeiten genutzt werden:
Der Trainingsbetrieb findet in allen Sporthallen montags bis freitags von 7 bis 16 Uhr für den Schulsport und von 16 bis 22 Uhr für den Freizeitsport, der sonstige Betrieb samstags von 8 bis 19 Uhr und sonntags von 8 bis 16 Uhr statt.

In den Sommerferien und zwischen Weihnachten und Neujahr ist keine Nutzung möglich.

Für die regelmäßige Nutzung der Sporthallen muss die Beantragung bis zum 3. Unterrichtstag des neuen Schuljahres erfolgen, für die einmalige Nutzung der Sporthallen mindestens drei Wochen vorher.

Die Höhe der Gebühren richten sich nach der Sporthallenordnung der Stadt Pirna, die in der Rubrik „Ortsrecht“ im Bereich „Sportförderung“ zu finden ist.

Hinweis: Die Nutzung der Sporthallen ist zu den lt. Vergabeplan festgelegten Zeiten unter Einhaltung der aktuellen Corona-Regeln möglich.

Hallennutzungszeiten

Turnhallenordnungen