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Sondernutzungen im Stadtgebiet Pirna – Auslagen, Stände

Von einer Sondernutzung spricht man, wenn öffentliche Straßen, Wege und Plätze über den normalen Gebrauch hinaus genutzt werden und durch diese Nutzung der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird. Dazu zählen zum Beispiel das Aufstellen von Werbeaufstellern, Ladenauslagen, Außensitzplätzen, Fahrradständern und die Durchführung von Verkaufs- und Informationsständen.

Für solche Sondernutzungen ist im Vorfeld eine Genehmigung bei der Stadtverwaltung einzuholen. Genauere Informationen – auch zu den entsprechenden Gebühren – können der Sondernutzungssatzung in der Rubrik „Ortsrecht“ im Bereich „Verkehrsflächen und -anlagen“ entnommen werden.

Die Antragsstellung sollte zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der Sondernutzung erfolgen. Dazu muss die genutzte Fläche, der Zeitraum und der Werbeinhalt sowie die Form angegeben werden.