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Schaustellungen von Personen

Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, benötigt dafür eine Erlaubnis.

Unter Schaustellung versteht man insbesondere „geschlechtsbezogene“ Darstellungen wie Striptease-Veranstaltungen, Peep-Shows oder ähnliches. Erlaubnisfrei sind dagegen rein künstlerische, sportliche oder akrobatische Darbietungen.

Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden (auch eine nachträgliche Auflagenerteilung ist möglich).

Für die Erlaubnis wird eine Gebühr in Höhe von 500,00 Euro erhoben.