Reisepass
Deutsche Staatangehörige, die über eine Auslandsgrenze aus der BRD ausreisen bzw. in die BRD einreisen wollen, brauchen einen gültigen Reisepass. In verschiedenen Ländern (vornehmlich EU-Staaten) genügt der Personalausweis als Passersatz. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die Reisebüros bzw. die diplomatischen Vertretungen der jeweiligen Länder. Mehr Informationen gibt es auf den Websiten des Auswärtigen Amtes und des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Die Anträge werden maschinell erstellt, so dass nur noch die Unterschrift und die Fingerabdrücke erfasst werden müssen. Bei Verweigerung der Abgabe von Fingerabdrücken ist die Ausstellung eines E-Passes nicht möglich.
Hinweis zu Reisen ins Ausland
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen (vgl. auch: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes) und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen. Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Risiko bei den Reisenden. Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen (bspw. für die zusätzliche Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, für eine etwaige Umbuchung der Reise) kann seitens der Pass-/ Ausweisbehörden nicht erfolgen.
Reisepass für Kinder
Reisepass für Kinder
Für Reisen ins Ausland benötigen auch Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument.
Die Beantragung erfolgt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ausschließlich durch die Sorgeberechtigten. Kinder müssen bei der Beantragung anwesend sein. Leben Eltern zusammen und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, müssen beide Elternteile der Ausstellung des Passes zustimmen. Dabei genügt es, wenn die Antragstellung durch einen Sorgeberechtigten erfolgt und das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Die Unterschrift wird anhand eines Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) überprüft.
Leben beide Sorgeberechtigte getrennt, darf allein der das Dokument beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt. Wurde für das Kind ein Betreuer bestellt oder lebt es in Pflegschaft, ist der Gerichtsbeschluss bzw. die Bestellung vorzulegen.
Wenn sich der Familienname eines Minderjährigen von dem Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet, können auf gemeinsamen Antrag alle sorgeberechtigten Elternteile im Pass der Minderjährigen eingetragen werden. Das Sorgerecht ist nachzuweisen.
Für Kinder ab zehn Jahren besteht eine Pflicht zur Unterschrift. Die Fingerabdrücke werden ab dem vollendetet sechsten Lebensjahr gespeichert.
Benötigte Unterlagen
Benötigte Unterlagen
Mitzubringen sind
- ein aktuelles biometrisches Passbild (45 x 35 mm)– Ab 1. Mai 2025 werden die Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg von entsprechend zertifizierten Fotografen zur Behörde übermittelt oder in der Behörde selbst über Lichtbildaufnahmegeräte gefertigt.
Es stehen derzeit noch keine Lichbildaufnahmegeräte im Bürgerbüro zur Verfügung. - Geburts- bzw. Heiratsurkunde
- ggf. den bisherigen Reisepass, Personalausweis bzw. Kinderreisepass
- bei der Beantragung für Minderjährige: das Kind selbst, Unterschrift und Personalausweis der Sorgeberechtigten sowie Zustimmungserklärung
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss ein Elternteil bei der Beantragung anwesend sein. Wenn sich der Familienname eines Minderjährigen von dem Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet, können auf gemeinsamen Antrag alle sorgeberechtigten Elternteile im Pass der Minderjährigen eingetragen werden. Das Sorgerecht ist nachzuweisen.
Kosten und Gültigkeit
Kosten und Gültigkeit
bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 37,50 Euro (Gültigkeit: sechs Jahre)
ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 70,00 Euro (Gültigkeit: zehn Jahre)
Hinweis
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn die Person anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Daher sollte regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, überprüft werden, ob eine Identifizierung anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden – im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
Abholung und Bearbeitungsdauer
Abholung und Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt derzeit circa sechs Wochen. Wenn ein Reisepass kurzfristig benötigt wird, besteht die Möglichkeit, einen Expresspass (drei bis vier Tage Bearbeitungszeit) zu beantragen.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren erfolgt die Aushändigung nur im Beisein eines gesetzlichen Vertreters.
Das bisherige Dokument ist bei der Abholung vorzulegen.
Die Abholung des Passes erfolgt grundsätzlich persönlich und ist nur in begründeten Ausnahmefällen durch Dritte mit einer Vollmacht möglich.
Sollte ein Bevollmächtigter mit der Abholung beauftragt sein, so hat auch dieser sein Dokument vorzulegen.
Direktversand
Direktversand
Das Ausweisdokument kann persönlich an der Wohnungstür übergeben werden. Voraussetzung dafür ist ein Wohnsitz in Pirna oder Dohma, sowie die Antragstellung des Ausweisdokuments in Pirna. Für diesen Service wird eine zusätzliche Gebühr von 15 Euro erhoben.
Die Zustellung erfolgt ausschließlich an die betreffende Person persönlich. Bei der Übergabe muss ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorgelegt werden. Falls eine Information zum voraussichtlichen Liefertermin gewünscht wird, sendet der Zustell-Dienstleister eine E-Mail mit den entsprechenden Angaben. Andere Kommunikationswege, wie SMS, sind nicht zugelassen. Falls die Zustellung nicht erfolgreich ist, wird das Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Rücksendung an die zuständige Behörde, wo das Dokument bis zur Abholung aufbewahrt wird. Eine Erstattung der Gebühr ist in diesem Fall nicht möglich.
Der bisherige Reisepass oder Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Dokuments ungültig gemacht, da der Postzustelldienst ausschließlich das neue Ausweisdokument übergeben darf. Zur Identifikation an der Wohnungstür ist ein weiteres gültiges Identitätsdokument erforderlich.
Der Postzustelldienst darf das Ausweisdokument nur direkt an die betreffende Person übergeben. Bevollmächtigte, gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter oder gerichtlich bestellte Betreuungspersonen können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden.
Die Online-Ausweisfunktion des bisherigen Personalausweises steht nach der Entwertung nicht mehr zur Verfügung. Erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und der Eingabe einer neuen sechsstelligen PIN kann die Online-Ausweisfunktion wieder genutzt werden.
Die Option des Direktversands steht bei Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln und eID-Karten für Unionsbürger ab dem 16. Geburtstag zur Verfügung. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit dieser Option beantragt werden.
Vorläufiger Reisepass
Vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger Reisepass kann beantragt werden, wenn z.B. kurzfristig eine Reise geplant ist, und die Zeit nicht ausreicht, um einen Reisepass bzw. einen Expresspass zu erhalten.
Der vorläufige Reisepass wird nur mit einer Gültigkeit von maximal einem Jahr ausgestellt. Die Ausstellung erfolgt innerhalb von 24 Stunden, gegebenenfalls sofort. Die Kosten für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses betragen 26,00 Euro.
Zur Beantragung mitzubringen sind:
- ein aktuelles biometrisches Passbild (45 x 35 mm)
- Geburts- bzw. Heiratsurkunde
- ggf. den bisherigen Reisepass, Personalausweis
- Nachweise (z.B. Flugtickets, Buchungsbestätigung, Bescheinigung des Arbeitgebers)
Die Abholung erfolgt ausschließlich persönlich und ist nur in begründeten Ausnahmefällen durch Dritte mit einer Vollmacht möglich.