Personalausweis
Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Das gilt auch für diejenigen, die sich ohne der allgemeinen Meldepflicht zu unterliegen, überwiegend in Deutschland aufhalten.
Die Beantragung eines Personalausweises muss grundsätzlich persönlich erfolgen. Der Antrag wird maschinell erstellt, so dass nur noch die Unterschrift geleistet werden muss.
Hinweis zu Reisen ins Ausland
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen (vgl. auch: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes) und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen. Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Risiko bei den Reisenden. Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen (bspw. für die zusätzliche Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, für eine etwaige Umbuchung der Reise) kann seitens der Pass-/ Ausweisbehörden nicht erfolgen.
Personalausweis für Kinder
Personalausweis für Kinder
Für Reisen ins Ausland benötigen auch Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument.
Die Beantragung erfolgt bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ausschließlich durch die Sorgeberechtigten. Kinder müssen bei der Beantragung anwesend sein. Leben Eltern zusammen und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, müssen beide Elternteile der Ausstellung des Personalausweises zustimmen. Dabei genügt es, wenn die Antragstellung durch einen Sorgeberechtigten erfolgt und das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Die Unterschrift wird anhand eines Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) überprüft.
Leben beide Sorgeberechtigte getrennt, darf allein der das Dokument beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt. Wurde für das Kind ein Betreuer bestellt oder lebt es in Pflegschaft, ist der Gerichtsbeschluss bzw. die Bestellung vorzulegen.
Für Kinder über zehn Jahren besteht eine Pflicht zur Unterschrift. Die Fingerabdrücke werden ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr gespeichert.
Benötigte Unterlagen
Benötigte Unterlagen
Mitzubringen sind
- ein aktuelles biometrisches Passbild (45 x 35 mm) – Ab 1. Mai 2025 werden die Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg von entsprechend zertifizierten Fotografen zur Behörde übermittelt oder in der Behörde selbst über Lichtbildaufnahmegeräte gefertigt.
Es stehen derzeit noch keine Lichbildaufnahmegeräte im Bürgerbüro zur Verfügung. - Geburts- bzw. Heiratsurkunde
- ggf. den bisherigen Personalausweis, den Reisepass bzw. den Kinderreisepass
- bei Beantragung für Kinder: das Kind selbst, Unterschrift und Personalausweis der Sorgeberechtigten, ggf. Zustimmungserklärung
Bei Jugendlichen unter 16 Jahren muss ein Elternteil bei der Beantragung anwesend sein.
Kosten und Gültigkeit
Kosten und Gültigkeit
bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 22,80 Euro (Gültigkeit: sechs Jahre)
ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 37,00 Euro (Gültigkeit: zehn Jahre)
Hinweis
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn die Person anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Daher sollte regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, überprüft werden, ob eine Identifizierung anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden – im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
Abholung und Bearbeitungsdauer
Abholung und Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt bis zu drei Wochen.
Bei Jugendlichen unter 16 Jahren erfolgt die Aushändigung des neuen Personalausweises nur im Beisein eines gesetzlichen Vertreters.
Das bisherige Dokument ist bei der Abholung vorzulegen.
Sollte ein Bevollmächtigter mit der Abholung beauftragt sein, so hat auch dieser sein Dokument vorzulegen.
Direktversand
Direktversand
Das Ausweisdokument kann persönlich an der Wohnungstür übergeben werden. Voraussetzung dafür ist ein Wohnsitz in Pirna oder Dohma, sowie die Antragstellung des Ausweisdokuments in Pirna. Für diesen Service wird eine zusätzliche Gebühr von 15 Euro erhoben.
Die Zustellung erfolgt ausschließlich an die betreffende Person persönlich. Bei der Übergabe muss ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorgelegt werden. Falls eine Information zum voraussichtlichen Liefertermin gewünscht wird, sendet der Zustell-Dienstleister eine E-Mail mit den entsprechenden Angaben. Andere Kommunikationswege, wie SMS, sind nicht zugelassen. Falls die Zustellung nicht erfolgreich ist, wird das Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Rücksendung an die zuständige Behörde, wo das Dokument bis zur Abholung aufbewahrt wird. Eine Erstattung der Gebühr ist in diesem Fall nicht möglich.
Der bisherige Reisepass oder Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Dokuments ungültig gemacht, da der Postzustelldienst ausschließlich das neue Ausweisdokument übergeben darf. Zur Identifikation an der Wohnungstür ist ein weiteres gültiges Identitätsdokument erforderlich.
Der Postzustelldienst darf das Ausweisdokument nur direkt an die betreffende Person übergeben. Bevollmächtigte, gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter oder gerichtlich bestellte Betreuungspersonen können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden.
Die Online-Ausweisfunktion des bisherigen Personalausweises steht nach der Entwertung nicht mehr zur Verfügung. Erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und der Eingabe einer neuen sechsstelligen PIN kann die Online-Ausweisfunktion wieder genutzt werden.
Die Option des Direktversands steht bei Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln und eID-Karten für Unionsbürger ab dem 16. Geburtstag zur Verfügung. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit dieser Option beantragt werden.
Vorläufiger Personalausweis
Vorläufiger Personalausweis
Einen vorläufigen Ausweis erhält man bei Verlust des Personalausweises bzw. als Ersatz für den Personalausweis, wenn dieser noch bei der Bundesdruckerei in Arbeit ist und dringend ein gültiges Dokument benötigt wird.
Die Beantragung muss grundsätzlich persönlich erfolgen. Der Antrag wird maschinell erstellt, so dass nur noch die Unterschrift geleistet werden muss.
Der vorläufige Ausweis wird mit einer Gültigkeit von maximal drei Monaten ausgestellt. In dieser Zeit sollte ein neuer Personalausweis beantragt werden. Die Ausstellung erfolgt innerhalb von 24 Stunden, gegebenenfalls sofort. Die Kosten für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweis betragen 10,00 Euro.
Zur Beantragung mitzubringen sind:
- ein aktuelles biometrisches Passbild (45 x 35 mm)
- Geburts- bzw. Heiratsurkunde
Befreiung von der Ausweispflicht
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Die zuständige Personalausweisbehörde kann nach § 1 Abs. 3 Personalausweisgesetz Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Benötigte Unterlagen
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
- Nachweis(e) über die Immobilität (z.B. Bestätigung vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim etc.)
- ggf. Kopie des Betreuerausweises
- (un)gültiges Ausweisdokument der Person, die befreit werden soll
- ggf. Vollmacht, wenn die Antragstellung durch eine andere Person erfolgen soll
- gültiges Ausweisdokument der Person, die den Befreiungsantrag stellt
- Gebühr: 15 €uro