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Namensänderung und Namenserteilung

Aufgrund der Vielzahl und Verschiedenheit der Namenserklärungen, -erteilungen und -änderungen ist hierzu immer die persönliche Beratung durch den Standesbeamten vor der beabsichtigten Erklärung notwendig.

Je Erklärung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro fällig.