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Errichtung oder Veränderung einer Grundstückszufahrt

Für die erstmalige Errichtung oder bauliche Veränderung von Grundstückzufahrten ist spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Baubeginn ein Antrag bei der Stadtverwaltung Pirna einzureichen.

Der Antrag ist von allen Grundstückseigentümern zu unterzeichnen. Ihm ist ein aussagekräftiger und bemaßter Lageplan anzufügen, aus dem die Lage sowie der Umfang der baulichen Veränderung hervorgeht. Für die Erteilung der Erlaubnis werden Verwaltungsgebühren erhoben.