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Förderung städtepartnerschaftlicher Beziehungen

Pirnaer Schulen, Vereine und Institutionen haben die Möglichkeit, Zuwendungen für ihre städtepartnerschaftlichen Begegnungen zu beantragen. Die Stadt will das Engagement rund um die Partnerstädte mit Rat und Tat als auch finanzieller Hilfe unterstützen, um die bestehenden Städtepartnerschaften weiterhin mit Leben zu füllen und einen Beitrag für den Zusammenhalt der Europäischen Union zu leisten.

Die genauen Bestimmungen sind in der „Richtlinie über die Förderung städtepartnerschaftlicher Beziehungen von Schulen, Vereinen und Institutionen der Stadt Pirna“ festgehalten. Diese ist in der Rubrik Ortsrecht im Bereich „Innere Verwaltung“ zu finden.

Die Antragsstellung muss bis zum 31. Januar des Jahres, in dem die Maßnahme durchgeführt werden soll, erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen gewährt die Stadt Pirna auch im laufenden Jahr Zuwendungen für kurzfristige Maßnahmen.