Familienpass der Stadt Pirna und des Freistaates Sachsen
Der Familienpass der Stadt Pirna soll einen Beitrag dazu leisten, die Stadt Pirna familien- und kinderfreundlicher zu machen. Mit ihm erhalten Familien zahlreiche Vergünstigungen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Einwohner der Stadt Pirna.
Die genauen Regelungen sind in der Richtlinie zum Familienpass der Stadt Pirna unter der Rubrik „Ortsrecht“ im Bereich „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ zu finden,
Vergünstigungen mit dem Familienpass
Vergünstigungen mit dem Familienpass
Der Familienpass der Stadt Pirna berechtigt seinen Inhaber zur Inanspruchnahme folgender Vergünstigungen:
- 50% Ermäßigung auf Eintrittsgelder des Geibeltbades (nur Freibad)
- kostenloser Eintritt in das StadtMuseum Pirna, die StadtBibliothek Pirna und die Richard-Wagner-Stätten Graupa
- kostenlose Ausstellung vom Personalausweis bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
- 50% Ermäßigung auf Eintrittsgelder für die öffentlichen Altstadt- und Sonnensteinführungen
Darüber hinaus gibt es den Familienpass des Freistaates Sachsen, der weitere Vergünstigungen für Familien bereit hält.
Berechtigte für den Familienpass
Berechtigte für den Familienpass
Einen Familienpass der Stadt Pirna bzw. des Freistaates Sachsen können erhalten:
- Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern, die in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, das in häuslicher Gemeinschaft lebt,
- Familien oder Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50% Erwerbsminderung, das in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Beantragung des Familienpasses
Beantragung des Familienpasses
Die Beantragung beider Familienpässe erfolgt bei der Stadtverwaltung Pirna. Dazu sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Die aktuelle Bescheinigung der Familienkasse Sachsen/ des Arbeitgebers über die kindergeldberechtigten Kinder.
Kontoauszüge bzw. Gehaltsabrechnungen sind als Nachweis nicht ausreichend und können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht verwendet werden. - Der Schwerbehindertenausweis bei Familien mit einem schwerbehinderten Kind.
Der Familienpass ist einkommensunabhängig, d.h. es erfolgt keine Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Für die Beantragung eines Teilausweises zum Familienpass ist ein Passbild für jeden Teilausweis erforderlich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist die Berechtigung von der Stadtverwaltung Pirna neu festzustellen und durch Sichtvermerk im Familienpass kenntlich zu machen.