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Dokumentverlust

Der Verlust eines Dokumentes ist unverzüglich der zuständigen Pass- und Ausweisbehörde anzuzeigen. Es wird eine Verlustanzeige erstellt. Es ist ratsam, den Verlust außerdem bei der Polizei zu melden (auf jeden Fall bei einer Diebstahlshandlung), um einer evtl. missbräuchlichen Benutzung durch andere Personen entgegenzutreten.

Beim Verlust eines Personalausweises kann sofort ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Damit genügt man der Ausweispflicht nach dem Personalausweisgesetz für die Zeit, in welcher der neue Personalausweis bei der Bundesdruckerei hergestellt wird. Wer zusätzlich noch im Besitz eines gültigen Reisepasses ist, kann auf einen vorläufigen Personalausweis verzichten.

Auch das Wiederauffinden des als verloren gemeldeten Dokuments ist unverzüglich der zuständigen Pass- und Ausweisbehörde zu melden. Diese veranlasst dann sofort die Löschung im Dokumenten-Fahndungsregister der Polizei.