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Zweiter Wahlgang zur OB-Wahl am 17. Dezember 2023 – Briefwahlunterlagen können ab 6. Dezember online beantragt werden

Da der erste Wahlgang für keinen Kandidaten die absolute Mehrheit hervorbrachte, müssen die Pirnaerinnen und Pirnaer am 17. Dezember 2023 noch einmal über die künftige Stadtspitze abstimmen.

Diejenigen, die bereits beim ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen beantragt hatten, bekommen für den zweiten Wahlgang diese automatisch zugesandt. Alle anderen Wählerinnen und Wähler dürfen selbstverständlich auch ab sofort Briefwahlunterlagen anfordern. Der entsprechende Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Dieser Antrag kann postalisch eingereicht werden oder vor Ort im Bürgerbüro abgegeben werden. Auch eine Online-Beantragung ist wieder ab dem 6.12.2023, 8:00 Uhr auf www.pirna.de/wahl möglich.

Das Briefwahlbüro im Pirnaer Stadthaus am Markt öffnet ab dem 11. Dezember zu folgenden Öffnungszeiten:

Montag8:00 bis 12:00 Uhr13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag8:00 bis 12:00 Uhr13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch8:00 bis 12:00 Uhr13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag8:00 bis 12:00 Uhr13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag8:00 bis 12:00 Uhr

13:00 bis 16:00 Uhr

Auch dort können dann Anträge abgegeben werden bzw. es besteht die Möglichkeit direkt vor Ort zu wählen.