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Wohnberechtigungsschein in Pirna erhältlich – Antragstellung bei der Stadtverwaltung möglich

Die Städtische Wohnungsgesellschaft Pirna mbH (WGP) bietet durch den staatlich geförderten Wohnungsbau kostengünstige Mietwohnungen an – insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen. Voraussetzung für die Anmietung einer solchen Wohnung ist der Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS).

Der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein ist über die städtische Internetseite abrufbar (Rathaus online → Dienstleistungen A–Z → Wohnberechtigungsschein) oder direkt beim Bürgerbüro der Stadt Pirna sowie bei der Städtischen Wohnungsgesellschaft während der Sprechzeiten erhältlich.

Ein Wohnberechtigungsschein wird ab Januar 2026 Haushalten ausgestellt, deren anrechenbares Jahreseinkommen unterhalb der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze liegt. Diese richtet sich nach der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen. Ab dem 1. Januar 2026 gilt:

  • 20.520 € für einen Ein-Personen-Haushalt
  • 30.780 € für einen Zwei-Personen-Haushalt

Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Einkommensgrenze entsprechend. Maßgeblich ist das gesamte Einkommen aller Haushaltsmitglieder unter Berücksichtigung von Abzügen und Freibeträgen.

Der WBS ist ein Jahr gültig. Sollte innerhalb dieses Zeitraums keine Wohnung gefunden werden, kann ein neuer Antrag gestellt werden. Mit der Ausstellung wird auch die angemessene Wohnungsgröße festgelegt – abhängig von der Haushaltsgröße. Beim Abschluss eines Mietvertrages mit der WGP muss der gültige WBS vorgelegt werden.
 

Für die Antragstellung sind folgende Dokumente notwendig:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Gegebenenfalls Aufenthaltstitel
  • Einkommensnachweise aller Personen, die in die Wohnung einziehen möchten (z. B. Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, Leistungsbescheide)
  • Gegebenenfalls Geburtsurkunden der Kinder
  • Gegebenenfalls Nachweise über Unterhaltsleistungen
  • Gegebenenfalls Nachweise über Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit
  • Gegebenenfalls Eheurkunde

Die Stadt Pirna empfiehlt, sich frühzeitig über die Voraussetzungen zu informieren und die Unterlagen vollständig vorzubereiten, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.

Bei Fragen oder Unsicherheiten können sich Bürgerinnen und Bürger jederzeit an die Fachgruppe Bürger- und Ordnungsangelegenheiten der Stadt Pirna wenden. Die Mitarbeitenden stehen beratend per E-Mail unter wbs@pirna.de oder telefonisch unter 03501 556-226 zur Verfügung.
 

Kontakt: 

Stadtverwaltung Pirna
Fachgruppe Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Am Markt 1/2
01796 Pirna


Öffnungszeiten:

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Dienstag08–12 und 13–16 Uhr
Mittwochnach Vereinbarung
Donnerstag08–12 und 13–18 Uhr
Freitagnach Vereinbarung