Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung an die Bundeswehr – Bis zum 31. Dezember 2025 kann schriftlich widersprochen werden
Die Datenübermittlung dient ausschließlich dem Zweck, Informationsmaterial über den freiwilligen Wehrdienst zu versenden.
Für das Jahr 2026 betrifft dies alle Personen des Geburtsjahrgangs 2009.
Übermittelt werden:
- Familienname,
- Vorname,
- gegenwärtige Anschrift
Betroffene haben das Recht, dieser Datenübermittlung auf Grundlage des Bundesmeldegesetzes zu widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich bis spätestens 31. Dezember 2025 bei der Stadtverwaltung Pirna, Bürgerbüro, Am Markt 1/2, 01796 Pirna eingehen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Widerspruch gilt bis zum Widerruf und wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch gelöscht.
Ein entsprechendes Formular steht online zur Verfügung unter: www.pirna.de – Rathaus Online – Dienstleistungen A-Z – Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz.