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Pirnaer Rathaus gibt Parkkarten für 2024 aus – Verwaltung bittet Zahlweise per SEPA-Lastschriftverfahren zu nutzen

Mit dem Beginn des neuen Jahres gelten wieder neue Parkkarten für die Innenstadt. Allen Parkkarteninhabern, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und das entsprechende Formular bereits im Rathaus eingereicht haben, wird ihre Bewohner-Parkkarte mit der Post zugeschickt.

Die Abbuchung der Gebühr erfolgt bis zum 31.01.2024. Eine Teilnahme am SEPA-Last-schriftverfahren ist auch jetzt noch jederzeit möglich. Sollte die Parkkarte bis Ende Dezember den Weg nicht in den Briefkasten gefunden haben, dann sollte man sich umgehend im Bürgerbüro der Stadt Pirna unter buergerbuero@pirna.de oder telefonisch unter der Rufnummer 556-368 melden. Falls die Parkkarte im Jahr 2024 aufgrund von Umzug oder ähnlichem nicht mehr benötigt wird, bittet die Verwaltung darum, diese bis spätestens Ende Januar 2024 zurückzugeben. Die Stadtverwaltung Pirna bittet alle Inhaber einer Anwohnerparkkarte, die noch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, diese Zahlweise oder die der Überweisung für den Erwerb der Parkkarte 2024 zu nutzen. In beiden Fällen erfolgt eine postalische Zustellung der Parkkarte. Berechtigte, die also nicht bereits am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, überweisen die Gebühren in Höhe von 30,00 Euro unter Angabe ihres Namens und der Parkkartennummer im Verwendungszweck vorab auf das Konto der Großen Kreisstadt Pirna Ostsächsische Sparkasse Dresden IBAN DE72 8505 0300 3000 0004 52 BIC OSDDDE81XXX.

Die Kosten für die Parkkarten betragen im Jahr 2024:

  • für Bewohnerparkkarten: 30 Euro im Jahr,
  • für sonstige Ausnahmegenehmigungen: 25 Euro im Monat (gilt auf allen ausgewiesenen Bewohnerstellflächen),
  • für weitere Ausnahmegenehmigungen: 30 Euro im Monat (gilt auf allen ausgewiesenen Bewohnerstellflächen und auf den mit Parkuhren und Parkautomaten bewirtschafteten Stellflächen entsprechend der Höchstparkdauer).

Mit dem Erwerb einer der o. g. Genehmigungen ist kein Anspruch verbunden, sein Fahrzeug auf jeden Fall im entsprechenden Gebiet abstellen zu können. Das Abstellen des Kraftfahrzeuges auf einer nicht freigegebenen Fläche stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend geahndet. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind bei Fragen und Anliegen telefonisch unter 03501 556-368 und persönlich zu folgenden Sprechzeiten erreichbar:

Montag8:00 – 12:00 Uhr

Dienstag

8:00 – 19:00 Uhr
Mittwoch8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag8:00 – 19:00 Uhr
Freitag8:00 – 12:00 Uhr