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Erleichterungen im Pirnaer Radnetz – Stadt gibt einige Einbahnstraßen beidseits für Radfahrer frei

In den kommenden Tagen gibt die Stadt Pirna ausgewählte Einbahnstraßen für den Radverkehr auch in Gegenrichtung frei. Damit entstehen für Radfahrer weitere direkte Verbindungen, wo bisher Umwege in Kauf genommen oder bisher stark befahrene Hauptstraßen benutzt werden mussten. Diese Veränderungen im Straßenverkehr sind Teil der geänderten Regelungen im Straßenrecht. Einbahnstraßen sollen künftig generell für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben werden, sofern es keine objektiven Hinderungsgründe gibt, zum Beispiel dort wo Straßen zu eng sind.

Konrad Krause, Geschäftsführer des ADFC Sachsen ordnet diese Regelung wie folgt ein: „Wenn Einbahnstraßen für den Radverkehr geöffnet werden, schafft das kurze Wege. Das macht das Radfahren attraktiver und führt dazu, dass mehr Menschen aufs Rad steigen. Die Öffnung nimmt Druck und Konflikte aus dem Verkehrsgeschehen, denn mit einer klaren Regelung wird es für alle übersichtlicher. Auch deutschlandweit ist die Öffnung von Einbahnstraßen fest etabliert und eher die Regel als die Ausnahme. Der ADFC begrüßt es sehr, dass Pirna weitere Einbahnstraßen öffnet und damit die Innenstadt attraktiver zum Radfahren macht.“ In Pirna wurden auf dieser Grundlage die Einbahnstraßen genau unter die Lupe genommen. Grundsätzlich kamen dafür nur diejenigen Straßen in Betracht die eine Geschwindigkeitsbegrenzung von höchstens 30 Stundenkilometern hat.

Nach fachlicher Prüfung wird die Regelung auf folgenden Straßen zum Einsatz kommen:

  •  Sonnenstein: Rudolf-Breitscheid-Straße und Teile des Varkausrings
  • Copitz: Niederleite zwischen Dammstraße und Quergasse, die Quergasse, der östliche Teil des Robert-Klett-Rings
  • Jessen: Gertrud-Eysold-Straße

In einigen Einbahnstraßen in der Pirnaer Innenstadt sind im Vorfeld noch Markierungsarbeiten notwendig. Diese sind derzeit beauftragt. Im Anschluss erfolgt die angepasste Beschilderung für die Neuregelung auf folgenden Straßen: Lauterbachstraße, Rosa-Luxemburgstraße, Töpfergasse, Kirchplatz, Lange Straße, Siegfried-Rädel-Straße.

Eine Öffnung für Radfahrer wird es auch auf der Gartenstraße geben. Diese wird im Verkehrsentwicklungsplan als Verbindungsstraße zwischen Bahnhof und Innenstadt für den Radverkehr als besonders wichtig eingestuft. Die Öffnung für Radfahrer in Gegenrichtung ist unter Beachtung der vorhandenen Fahrbahnbreiten grundsätzlich möglich und soll vorerst im Rahmen eines Verkehrsversuches umgesetzt werden. Dieser wird während der Versuchsphase von der Straßenverkehrsbehörde fachlich begleitet. Im Anschluss soll abschließend entschieden werden, ob die Öffnung dauerhaft erfolgen soll. Um die nötige Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen in den Kreuzungsbereichen für das Ein- und Ausfädeln des Radverkehrs größere Flächen freigehalten werden. Dafür werden hier 6 von insgesamt 86 Stellplätzen entfallen. Die neue Verkehrsregelung tritt erst nach Abschluss der entsprechenden Fahrbahnmarkierungsarbeiten in Kraft.

Frank Kutzner, Geschäftsführer des wegebunds, kommentiert den nun eingeschrittenen Weg: "Das Fahrrad wird immer öfter und von immer mehr Menschen genutzt, auch in Pirna. Wir als wegebund unterstützen unsere Mitgliedskommunen fachlich, sichere Infrastruktur für den Radverkehr zu entwickeln. Die Öffnung von Einbahnstraßen ist eine gute Lösung für den Radverkehr - das zeigen Forschung und jahrelange Praxis in ganz Deutschland. Gleichzeitig ist es eine vergleichsweise kostengünstige Maßnahme und dabei werden auch noch die Konflikte mit dem Fußverkehr deutlich reduziert. Ich freue mich sehr, dass die Stadtverwaltung Pirna so systematisch und engagiert die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr angeht."

Hintergrund

Die Verkehrsbehörde verspricht sich damit auch die Vermeidung des Radverkehrs auf Gehwegen. Diese Entwicklung geht in Deutschland auf eine Testphase zwischen den Jahren 1997 und 2000 zurück, die als Forschungsvorhaben der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Verkehrssicherheit durchgeführt wurde. Man kam damals zum Ergebnis, dass sich die Öffnung von Einbahnstraßen nicht negativ auf die Verkehrssicherheit auswirkten. Die Entwicklung der Unfallzahlen, der Unfalldichte und der Unfallfolgen wurde tendenziell sogar als positiv gewertet. Im Jahr 2001 wurde diese Regel dann als sogenannte „Kann-Bestimmung“ in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Im November 2021 wurde mit der erneuten Novellierung daraus dann eine „Soll-Bestimmung“. Die Begründung lautete: „Die Öffnung der Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung hat sich unter den in der derzeitigen VwV aufgeführten Rahmenbedingungen in der Praxis langjährig sehr bewährt – auch unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit. Sie ist durch entsprechende Forschung abgesichert. Die Regelung ist durch konkrete Vorgaben klar definiert und berücksichtigt somit hinreichend die unterschiedlichen örtlichen Voraussetzungen.“ Seit 2022 wurden die Einbahnstraßen in Pirna unter die Lupe genommen und die Möglichkeiten zur Öffnung geprüft. Dabei spielten vor allem die Kriterien wie Straßenbreite, Kreuzungsbereiche, Verkehrsbelastung, Parkmöglichkeiten und Bedeutung im Radwegenetz eine entscheidende Rolle.