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Diese Parteien und Wählervereinigungen treten zur Stadtrats- und den Ortschaftsratswahlen an – Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge ist gefallen

Am 08.04.2024 tagte der Gemeindewahlausschuss im Großen Ratssaal des Pirnaer Rathauses zur Zulassung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024.

Die Entscheidung erfolgte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und Kriterien für die Teilnahme an der Kommunalwahl. Hierbei wurden insbesondere die formale Gültigkeit der eingereichten Vorschläge, die Einhaltung der geltenden Regularien und Fristen sowie gegebenenfalls die ausreichende Anzahl an Unterstützungsunterschriften geprüft.

Folgende zwölf Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates gingen in Pirna ein:

Alternative für Deutschland, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit, Christlich Demokratische Union Deutschlands, DIE LINKE, Freie Wähler – Wir für Pirna e.V., Liebscher für Pirna, Pirnaer Bürgerinitiativen, Pirna kann mehr, Scharnhorst und Sozialdemokratische Partei Deutschlands.

Nach Prüfung konnten neun Wahlvorschläge mit insgesamt 142 Bewerbern in dieser Reihenfolge für den Stadtrat zugelassen werden:

  1. Alternative für Deutschland
  2. Christlich Demokratische Union Deutschlands
  3. DIE LINKE
  4. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  5. Pirnaer Bürgerinitiativen
  6. Sozialdemokratische Partei Deutschlands
  7. Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit
  8. Freie Wähler – Wir für Pirna e.V.
  9. Liebscher für Pirna

Für den Ortschaftsrat Birkwitz-Pratzschwitz stellen sich zur Wahl:

  1. Freie Wähler Ortschaftsrat Birkwitz-Pratzschwitz
  2. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Für den Ortschaftsrat Graupa stellen sich folgende Parteien und Wählervereinigungen zur Wahl:

  1. Bürgerkomitee Graupa
  2. Christlich Demokratische Union Deutschlands
  3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  4. DIE LINKE
  5. Freie Wähler – Wir für Pirna e. V.

Die zugelassenen Wahlvorschläge werden mit allen Bewerberinnen und Bewerbern am 24. April im Pirnaer Anzeiger, Ausgabe 8/2024, bekannt gemacht.

Aufgrund der geringen Zahl von Wahlvorschlägen und Bewerbern gibt es für den Gemeinderat Dohma eine Fristverlängerung bis zum 6. Mai 2024.